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Orientierung zum Einstieg„Willkommenspaket“ für Flüchtlinge in NRW

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Diese Flüchtlinge schlafen bei ihrer Ankunft in Deutschland in einer Turnhalle.

Düsseldorf – Mit einem „Willkommenspaket“ will Nordrhein-Westfalen Flüchtlingen künftig die Orientierung erleichtern. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen soll Neuankömmlingen ab Herbst zur Verfügung stehen. Das kündigte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) in Düsseldorf an. Neben Orientierungskursen soll Wissenswertes zu Spracherwerb und Schulbildung, Gesundheitswesen, Arbeitsaufnahme und Beratung vor Ort das Ankommen erleichtern. Die Initiative soll ein erster Wegweiser in die neue Gesellschaft sein.

„Wir nutzen als Land sämtliche Gestaltungsspielräume, um Asyl- und Integrationspolitik gezielt zusammenzuführen“, unterstrich Schneider. „Diejenigen, die kommen, aus Syrien oder dem Irak, werden bleiben. Das ist anders als in der Vergangenheit“, stellte er fest. „Wir dürfen diese Menschen daher nicht zum Nichtstun verdammen, sondern müssen sie integrieren, damit sie einen gesellschaftlichen Beitrag leisten können.“

Zu diesem Zweck unterstütze die Landesregierung ein Bündel von Maßnahmen und habe viele rechtliche Klärungen in die Wege geleitet:

  1. Für Flüchtlingskinder mit traumatischen Erfahrungen und die Beratung von Flüchtlingsfrauen mit Gewalterfahrungen gibt es Beratungsprojekte. Auskünfte erteilen die 49 kommunalen Integrationszentren sowie Wohlfahrtsverbände. (dpa)

Eine Duldung kann im begründeten Einzelfall schon von Beginn der Ausbildung an und für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden.

Ein im Ausland erworbener gleichwertiger Schulabschluss muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus anerkannt und bescheinigt werden. Hiervon profitieren auch Asylsuchende und Geduldete mit unklarer Bleibeperspektive.

Das Ausländerrecht enthält kein Studierverbot. Dem Hochschulzugang von Asylbewerbern und Geduldeten stehen grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Hürden entgegen. Bei der Bewerbung und Einschreibung geduldeter ausländischer Studienbewerber sind lediglich hochschulrechtliche Voraussetzungen zu prüfen, keine Fragen des Ausländerrechts.

Für studieninteressierte Flüchtlinge gibt es unter der Adresse www.refugee-students-service.nrw.de ein neues Informationsangebot des NRW-Wissenschaftsministeriums.

Außerdem hat die Landesregierung mit den Hochschulen ein Memorandum mit Maßnahmen zur Unterstützung von Flüchtlingen formuliert. Sie sollen dazu beitragen, dass Flüchtlinge hier studieren können und ihnen Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung angeboten werden.

Gefördert wird ein Stipendienprogramm „Führungskräfte für Syrien“.

Geduldete Ausländer haben auch mit ungeklärter Identität die Möglichkeit, den Führerschein zu machen.

Für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive fördert das Arbeitsministerium Basissprachkurse zur Integration in den Arbeitsmarkt.