Das OVG Münster hat den Weg für neue Windräder am Niederrhein freigemacht und eine Klage des Kreises Kleve abgewiesen.
Weg frei für neue WindräderOVG Münster weist Eilantrag des Kreises Kleve zurück

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, wurden in ganz Nordrhein-Westfalen sogenannte Windenergiebereiche ausgewiesen. (Symbolbild)
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In der Auseinandersetzung bezüglich der Errichtung neuer Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein erstes bedeutendes Urteil. Von den Richtern wurde ein dringlicher Antrag des Kreises Kleve abgewiesen, der sich gegen die Bestimmung von vier Arealen für die Windkraft am Niederrhein wandte. Gemäß der Einschätzung des 22. Senats existieren keine rechtlichen Einwände gegen die geplante Expansion auf diesen Gebieten. Die Entscheidung ist endgültig.
Zur Forcierung der Windenergie-Expansion in NRW hat die Landesregierung sogenannte Windenergiebereiche bestimmt. Innerhalb dieser Zonen finden Betreiber erleichterte Genehmigungsprozesse für den Bau neuer Anlagen vor. Zum Beispiel entfällt dort eine ausgedehnte Prüfung im Einzelfall bezüglich potenzieller Probleme mit dem Natur- und Artenschutz.
OVG sieht „keine offensichtlichen Abwägungsfehler“
Die Beschlussfassung über die exakte Positionierung dieser Windenergieareale erfolgte üblicherweise auf der Ebene der Bezirksregierungen sowie der Regionalräte. Die jeweiligen Kommunen besaßen dabei nur beschränkten Einfluss darauf, ob und an welchen Orten auf ihrem Territorium derartige Vorrangzonen eingerichtet werden.
Im vorliegenden Fall identifizierten die Richter bei der Untersuchung des Regionalplans Düsseldorf, welcher auch für die Niederrhein-Region maßgeblich ist, „keine offensichtlichen Abwägungsfehler“. Dies impliziert, dass die Bezirksregierung und der Regionalrat Düsseldorf die Befugnis hatten, die Areale im Reichswald als Zonen für die Windenergie zu bestimmen. Darüber hinaus nannte der 22. Senat zusätzliche rechtliche Argumente, die es dem Kreis Kleve verwehren, die Bestimmung der Planungsinstanz anzufechten.
Zusätzliche Klagen gegen NRW-Regionalpläne anhängig
Dieses Urteil stellt die erste in einer Reihe von erwarteten Entscheidungen zum Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen dar. Dem Oberverwaltungsgericht liegen noch diverse weitere Anträge vor, die sich gegen die bestehenden Regionalpläne richten. Neben Gemeinden haben auch Betreiber von Windenergieanlagen geklagt. Einige der Verfahren thematisieren außerdem den Abbau von Rohstoffen.
Erst kürzlich, am Freitag, wurde der Regionalplan Ruhr vom OVG komplett für nichtig erklärt. Als Ursache nannten die Richter nach ihrer Überzeugung gemachte Fehler bei der Bestimmung von Abbauflächen für Sand und Kies im Kreis Wesel. (dpa/red)
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