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Pistorius will Pflicht-ÜbungenMinisterium bereitet Gesetz für verpflichtende Übungen vor

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Verteidigungsminister Pistorius in Kanada

Verteidigungsminister Pistorius bei Pressekonferenz in Kanada.

Boris Pistorius will Reservisten der Bundeswehr per Gesetz zu Übungen verpflichten – auch schon in Friedenszeiten.

Boris Pistorius (SPD), der Verteidigungsminister, beabsichtigt eine stärkere Verpflichtung der Bundeswehr-Reservekräfte mittels militärischer Übungen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage, die einen Dienst von Reservisten schon zu Friedenszeiten ermöglichen soll, befindet sich in seinem Ressort in der Ausarbeitung.

Während einer Visite in Montreal äußerte Pistorius: „Freiwillig ist der Wehrdienst“. Er führte aus, wer diesen Dienst beginne, sei sich bewusst, „dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus folgt, auch Reserveübungen durchzuführen“. Eine solche Vorgehensweise sei bis weit in die 1990er Jahre üblich gewesen.

Gesetzesvorlage beinhaltet umfassende Neuerungen

Das Vorhaben besteht darin, die vorgesehenen 260.000 aktiven Truppenmitglieder mit etwa 200.000 Reservisten zu ergänzen. Die Rekrutierung dieser Kräfte soll hauptsächlich durch den neuen Wehrdienst erfolgen. Pistorius unterstrich: „Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben“.

In dem vom Ministerium publizierten Referentenentwurf wird die „verlässliche Verfügbarkeit der Reserve“ als hochrelevant für die nationale Sicherheit eingestuft. Bislang war eine verpflichtende Heranziehung von Reservisten lediglich für Übungen außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles möglich. Zukünftig sollen prinzipiell sämtliche „Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten“ erlaubt sein, sofern sie dem verfassungsmäßigen Auftrag der Streitkräfte entsprechen.

Geplante Ausnahmeregelungen und gestufte Pflichten

Dennoch sind Ausnahmeregelungen vorgesehen: So sollen Engagements bei Naturkatastrophen im Inland sowie Auslandseinsätze weiterhin auf freiwilliger Basis stattfinden. Eine Sonderregelung gilt für Missionen in anderen EU- und Nato-Ländern, die an spezifische Bedingungen geknüpft sind.

Die Vorlage sieht eine abgestufte Dienstverpflichtung vor. Personen, die wenigstens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten folglich bis zu ihrem 45. Geburtstag einberufen werden. Für frühere Berufs- oder Zeitsoldaten mit einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr würde die Verpflichtung bis zum 65. Geburtstag bestehen.

Ebenso ist die Dienstdauer gestuft. Personen mit weniger als einem Jahr Dienstzeit könnten für bis zu drei Wochen jährlich verpflichtet werden, die Gesamtdauer ist aber auf sechs Monate begrenzt. Bei einer Dienstzeit von 13 Jahren oder mehr erhöht sich die Obergrenze auf zwölf Wochen jährlich und eine Gesamtzeit von höchstens zwölf Monaten. Die Möglichkeit eines unbefristeten Wehrdienstes im Spannungs- oder Verteidigungsfall bleibt davon unberührt.

Verpflichtungen erstrecken sich auch auf Arbeitgeber

Die Vorhaben beinhalten zudem eine Pflicht für Unternehmen, ihre Angestellten für Reserveübungen bis zu einem definierten Limit freizugeben. Pistorius erklärte dazu: „Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten“. Er ergänzte: „Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.“

Gemäß der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, dass Unternehmen zukünftig konsultiert werden und Anträge auf eine Freistellung ihrer Mitarbeiter stellen können. Eine Ministeriumssprecherin hob hervor, dass die Staffelung dem Proportionalitätsprinzip entspreche. Diese Gesetzesänderung erfolgt als Antwort auf die gewandelte Sicherheitslage durch Russland sowie die modifizierten Zielsetzungen der Nato. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.