Während der Bundestag bei den Diäten spart, erhöhen mehrere Länder die Bezüge. In NRW wird an der automatischen Anpassung festgehalten.
Mehr Geld für PolitikerLandtag in NRW erhöht Diäten – anders als der Bundestag

Die Fraktionen von Union und SPD wollen im Bundestag mit einer einmaligen Nullrunde bei den Bezügen der Abgeordneten ein Sparsignal in finanziell schwierigen Zeiten senden. (Archivbild)
Copyright: Michael Kappeler/dpa
Diäten-Erhöhung: Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern Während der Bundestag bei den Abgeordnetenbezügen spart, erhöhen mehrere Landesparlamente die Vergütungen. Besonders in NRW wird an der automatischen Anpassung festgehalten.
Im Gegensatz zu mehreren Bundesländern wird im deutschen Bundestag dieses Jahr auf eine Anhebung der Parlamentarier-Diäten verzichtet. Mit einer einmaligen Nullrunde beabsichtigen die parlamentarischen Gruppen von Union und SPD, in einer finanziell angespannten Lage ein Zeichen der Sparsamkeit zu setzen. Die Vorgehensweise in den Ländern gestaltet sich jedoch unterschiedlich: Etliche Landesparlamente behalten die selbsttätige Koppelung an die Lohnentwicklung bei, was zu Gehaltssteigerungen von mehreren hundert Euro führt.
Ohne die Aussetzung wären die monatlichen Einkünfte der 630 Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli um 497 Euro angewachsen, von circa 11.833 Euro auf rund 12.330 Euro. Grundlage hierfür ist ein Mechanismus im Abgeordnetengesetz, welcher die Vergütung an die durchschnittliche Lohnentwicklung bindet. Eine einmalige Unterbrechung dieses Automatismus wird von Union und SPD angestrebt. Sämtliche Fraktionen unterstützen diesen Verzicht, wobei AfD und Linke darüber hinaus die generelle Abschaffung dieser jährlichen Anpassung verlangen.
So entscheiden die Bundesländer über die Gehälter
In Nordrhein-Westfalen ist aktuell keine Streichung der Erhöhung vorgesehen; die Bezüge belaufen sich derzeit auf 11.463,66 Euro. Einzig die AfD-Fraktion plant, einen Antrag zur Aussetzung einzureichen. Auch in anderen Bundesländern kommt die automatische Anpassung zur Anwendung: In Bayern erhöhen sich die Bezüge um 4,1 Prozent auf 10.595,07 Euro, in Hessen um 4,3 Prozent auf 10.362 Euro. Der Landtag von Baden-Württemberg sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung des Indexmodells aus; die Grundentschädigung betrug dort zuletzt 9.322 Euro. Weitere Anhebungen sind für Sachsen-Anhalt (auf 9.138 Euro) und das Saarland (rückwirkend auf 7.173 Euro) vorgesehen. In Rheinland-Pfalz liegt die Diät seit Anfang 2026 bei 8.571 Euro monatlich.
Kritik an Erhöhung in Zeiten knapper Kassen
Widerspruch regt sich insbesondere dort, wo parallel an anderer Stelle der Rotstift angesetzt wird. In Bayern etwa soll die Besoldungsanpassung für Beamte verschoben werden, während die Diäten der Parlamentarier planmäßig steigen. Der bayerische GdP-Vorsitzende Florian Leitner sprach von „völligem Unverständnis“ und sagte: „Bislang sind wir davon ausgegangen, dass wir gemeinsam Verantwortung für unser Land tragen und alle ihren Beitrag leisten, aber scheinbar wird seitens der Politik mit zweierlei Maß gemessen.“
Befürworter des Systems argumentieren hingegen mit der dadurch geschaffenen Stabilität. Ein Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW begründete das Festhalten am bestehenden Modell mit Transparenz. Die Vergütung orientiere sich „an der Lebenswirklichkeit der Menschen und wird nach transparenten, nachvollziehbaren Regeln angepasst“. Ein SPD-Sprecher in Hessen betonte, das Indexmodell habe „die zuvor häufig auftretenden Debatten über die Anpassung der Abgeordnetenbezüge im Hessischen Landtag erfolgreich beruhigt“. In Brandenburg wird ein Verzichtsvorschlag der oppositionellen BSW-Fraktion von der Regierungskoalition noch geprüft.
So funktioniert der umstrittene Automatismus
Eingeführt wurde der automatische Mechanismus vom Bundestag im Jahr 2014, um die jährlichen Debatten über die Entschädigungshöhe zu umgehen, die oft mit dem Vorwurf der Selbstbedienung verbunden waren. Als Orientierung für die Vergütung der Abgeordneten dienen die Gehälter von Richtern bei den obersten Gerichten des Bundes. Vergleichbare Modelle existieren in den Bundesländern, wo die Anpassung zumeist an einen Lohn- oder Verdienstindex des zuständigen Statistischen Landesamtes gebunden ist. In zahlreichen Parlamenten wird die Anpassung auf dieser Grundlage vorgenommen, ohne dass eine gesonderte Abstimmung erfolgt. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.