- Der weltweit erste Prozess wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Syrien hat in Koblenz begonnen.
- In Deutschland ist dies nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip möglich.
Koblenz – Wie das Evin-Gefängnis am nördlichen Stadtrand von Teheran gehört das Al-Kathib in Damaskus zu den brutalsten Folterkellern der Gegenwart. Es ist das Gefängnis der sogenannten Abteilung 251, die dem Regime des syrischen Diktators Baschar al-Assad für die Sicherheit der Hauptstadt Damaskus und des Umlands verantwortlich ist. Anwar Raslan leitete dort einst die Einheit für Ermittlungen beim Allgemeinen Geheimdienst. Die Beamten, die im Al-Khatib die „Verhöre“ führten und Regimegegner bestialisch folterten, waren seine Untergebenen.
Seit gestern stehen der 57-Jährige sowie der 43-Jährige Eyad Alghareib, der in einer Unterabteilung des syrischen Geheimdienstes tätig war, vor Gericht. In Deutschland. Genauer vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Die Bundesanwaltschaft spricht vom „weltweit ersten Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ (Az.: 1 StE 9/19).
Möglich ist das nach dem Weltrechtsprinzip (siehe nächste Seite), das seit den 90er Jahren nach den Völkermorden etwa in Ruanda und den Kriegsverbrechen in den jugoslawischen Bürgerkriegen international an Bedeutung gewinnt. Die Bundesanwaltschaft will in ihrer Anklageschrift nachweisen, dass im Al-Khatib allein im Zeitraum zwischen April 2011 und September 2012, als Raslan desertierte, unter seiner Verantwortung mindestens 4000 Häftlinge gefoltert wurden und mindestens 58 starben. Die tatsächliche Opferzahl liegt wohl deutlich höher. Und die Beweislage ist gut.
Aussage von 52 Zeugen
Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR stützt sich die Anklage auf die Aussagen von 52 Zeugen, die wie die Verdächtigen aus Syrien geflohen sind. Als die beiden Männer am 12. Februar 2019 in Berlin und Zweibrücken verhaftet wurden, sprach sich das schnell in der Exilgemeinde herum. Syrer aus ganz Europa sagten aus. Es sollen Zeugen aus Frankreich, Schweden und der Schweiz anreisen, um die Gräuel in der Abteilung 251 zu beschreiben. Neben diesen Zeugen gibt es kaum zu ertragende Fotos aus den syrischen Foltergefängnissen von einem ehemaligen Militärfotografen des Regimes mit dem Tarnnamen Caesar, der bei seiner Flucht 2013 rund 53 000 Bilder von grausam zugerichteten Opfern aus dem Land schmuggeln konnte.
Und es gibt den heute in Berlin lebenden syrischen Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni, der laut Amnesty International von Anwar Raslan 2006 in Damaskus vor seinem Haus verhaftet worden war und diesen 2015 in einem Berliner Baumarkt zufällig traf und wiedererkannte. Al-Bunni sammelt laut Amnesty seit Jahren gemeinsam mit syrischen Folterüberlebenden und Anwälten des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin Beweise für die Verbrechen der Schergen des Assad-Regimes.
Schläge mit Peitschen, Stöcken, Kabeln und Fäusten
So kann die Bundesanwaltschaft nun Raslan eine Vielzahl von Foltervorgängen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwerfen: Schläge mit Peitschen, Stöcken, Kabeln und Fäusten. Elektroschocks. Einzelne Inhaftierte seien so an der Decke aufgehängt worden, dass ihre Zehenspitzen gerade noch den Boden berührt hätten, wobei die Opfer auch in dieser Position geschlagen worden seien. Auch Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung, Androhungen, nahe Angehörige zu misshandeln, und Schlafentzug seien als Foltermethoden eingesetzt worden, heißt es in der 104-seitigen Anklageschrift, die gestern Oberstaatsanwalt Jasper Klinge verlas.
Der zweite Angeklagte Eyad Alghareib soll laut Anklage zusammen mit Kollegen im Herbst 2011 in der Stadt Douma Teilnehmer an einer gewaltsam aufgelösten Kundgebung verfolgt und festgenommen haben. Sie hätten mindestens 30 Menschen in das Al-Khatib-Gefängnis gebracht. Diese seien bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden. Nach Überzeugung der Anklage wusste Alghareib bei der Festnahme der Demonstranten von der systematischen Folter in dem Gefängnis, das Raslan verantwortete. Ihm wird nun Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Angeklagte schwiegen zum Auftakt
Die beiden Männer verließen Syrien nach Erkenntnissen der Ermittler 2012 und 2013 und reisten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die Bundesrepublik ein: Raslan im Juli 2014, nachdem er sich zwischenzeitlich in Jordanien aufgehalten und dem syrischen Widerstand angeschlossen hatte; Alghareib im August 2018. Der sprach in seiner Asylanhörung über seine Tätigkeit für den Geheimdienst. Angeblich sollen die Behörden dabei vergessen haben, ihn rechtlich zu belehren, dass er sich in seinen Aussagen nicht selbst belasten muss – sodass nun fraglich ist, ob seine Ausführungen gegen ihn verwendet werden können.
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Zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Koblenz, das ausgewählt wurde, weil Alghareib in dessen Zuständigkeitsbereich in Zweibrücken festgenommen worden war, schwiegen die Angeklagten. Raslans Anwalt erklärte, dieser werde in Kürze eine schriftliche Erklärung abgeben. Heute beginnt die Beweisaufnahme. Bis Mitte August sind 24 Verhandlungstage angesetzt.
„Dieser Prozess ist nicht nur für uns wichtig, sondern auch für die Opfer, die noch im Gefängnis sitzen, und für die, die nicht mehr am Leben sind“, sagt Wassim Mukdad, einer der Nebenkläger, gegenüber Nachrichtenagenturen am Rande des Prozesses.
Verfahren soll als Auftakt zu verstehen sein
Und: Das Verfahren gegen Anwar Raslan und Eyad Alghareib in Koblenz soll nur ein Anfang sein. „Allen Tätern soll klar sein, dass sie nirgendwo auf der Welt einen sicheren Ort finden werden, wo sie ihrer gerechten Strafe entgehen können“, sagt Menschenrechtsaktivist al-Bunni gegenüber Amnestie.
Reaktionen auf den Prozess
Für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte Abteilungsleiterin Julia Duchrow, das „historische Verfahren“ sei „ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von schwersten Menschenrechtsverletzungen in Syrien“. Andere Staaten seien dringend aufgerufen, „den in Deutschland unternommenen Schritten zu folgen und weitere Verfahren gegen Personen einzuleiten, denen Verbrechen gegen das Völkerrecht vorgeworfen werden“.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte den Prozess historisch: „Erstmals werden tausendfache schreckliche Folterungen und Misshandlungen vor einem unabhängigen Gericht in Deutschland verfolgt“, sagte sie. „Hiervon geht die klare Botschaft aus: Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen.“
Richterbund sieht wichtiges Signal
Der Deutsche Richterbund würdigte den Prozess als „ein wichtiges Signal für den konsequenten Schutz der Menschenrechte durch die deutsche Justiz“. Die Bundesanwaltschaft führe derzeit mehr als 100 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen das Völkerrecht, die unter anderem in Syrien, Irak, Libyen, Afghanistan, Mali, Nigeria, Gambia, Elfenbeinkünste und Kongo begangen worden seien, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. (afp/epd)
Das Weltrechtsprinzip
Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip (auch Prinzip der Universellen Jurisdiktion genannt) können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall auf der Welt geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden und welche Staatsangehörigkeit Täter und Opfer haben. Nationalen Gerichten ermöglicht das Weltrechtsprinzip neben ihrer regulären Zuständigkeit, Völkerstraftaten juristisch aufzuarbeiten und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Als Prinzip dahinter steht das Ziel, dass Kriegsverbrecher auch im Ausland keinen „sicheren Hafen“ haben sollen. In Deutschland ist dies durch das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002 geregelt. Straftatbestände sind dort Völkermord (§ 6), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7) und Kriegsverbrechen (§ 8-12).
Im September 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart im ersten deutschen Prozess nach dem VStGB Ignace M., den in Deutschland lebenden Präsidenten und politischen Kopf der ruandischen Hutu-Rebellenmiliz FDLR, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Kongo und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hob unter Aufrechterhaltung der meisten Vorwürfe das Urteil im Dezember 2018 wegen Formfehlern auf und verwies es zurück an einen anderen Senat des OLG. M., weiter in Untersuchungshaft, starb im April 2019 55-jährig in einem Krankenhaus. Informationen zu Erkrankung oder Todesursache wurden nicht bekannt.
Im Juli 2016 verurteilte das Frankfurter Oberlandesgericht einen Angeklagten zu zwei Jahren Haft, der mit auf Metallstangen aufgespießten Köpfen von zwei getöteten Soldaten posiert hatte. Es war das erste Urteil wegen Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg. Nach § 8 Absatz 1 Nr. 9 VStGB wird bestraft, wer „eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt“. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten im Juli 2017. (sas)


