Schwere Vorwürfe gegen das Ordnungsamt Bochum: Die Stadt ermittelt wegen Rassismus und sexueller Übergriffe.
Schwere Vorwürfe in BochumRassismus- und Sexismus-Vorwürfe im Bochumer Ordnungsamt

Bochums Oberbürgermeister Jörg Lukat hat nach den Vorwürfen eine Sonderprüfung beauftragt. (Symbolbild)
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Aufgrund von Anschuldigungen über mögliches Fehlverhalten von Angestellten hat die Stadtverwaltung Bochum eine Untersuchung von eventuellen Unregelmäßigkeiten im Ordnungsamt der Stadt veranlasst. Auslöser sind Berichte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) über Vorwürfe. Laut dem Medienbericht soll es innerhalb der Dienststelle rassistische Chats sowie wiederholte sexuelle Übergriffe gegeben haben. „Wir nehmen die formulierten Vorwürfe sehr ernst“, äußerte ein Sprecher der Stadt. Aus diesem Grund hat Oberbürgermeister Jörg Lukat (SPD) das Rechnungsprüfungsamt mit einer Sonderprüfung mandatiert.
Darüber hinaus sind Unterredungen mit dem Personal des kommunalen Ordnungsdienstes vorgesehen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Gemäß dem aktuellen Informationsstand der Stadtverwaltung existieren jedoch „keine Anhaltspunkte für strukturelle oder systemische Probleme“ innerhalb des Amtes.
Anschuldigungen umfassen Rassismus und sexuelle Belästigung
In ihrer Recherche bezieht sich die „WAZ“ auf Aussagen mehrerer gegenwärtiger und früherer Angestellter. Diesen zufolge soll es mehrfach zu sexuell übergriffigem Verhalten zum Nachteil von Kolleginnen gekommen sein. Ferner beschuldigen Kollegen andere Mitarbeiter des diskriminierenden Verhaltens.
Dem Bericht zufolge besitzt die Zeitung außerdem Chat-Protokolle, die rassistische Äußerungen enthalten. In diesen wurden unter anderem Hitler-Bilder mit zynischen Kommentaren ausgetauscht. Die Stadtverwaltung gab an, dass diese Konversationen nicht über offizielle Kommunikationswege der Stadt geführt wurden.
Stadt verweist auf bereits erfolgte arbeitsrechtliche Schritte
Laut Angaben der Stadtverwaltung gab es in der Vergangenheit bereits diverse arbeitsrechtliche Maßnahmen, zu denen Kündigungen, Abmahnungen und andere disziplinarische Schritte zählten. Der Sprecher hob hervor, dass man großen Wert auf eindeutige Vorschriften und wirksame Kontrollsysteme lege, um Fehlentwicklungen rechtzeitig aufzudecken. „Übergriffiges oder belästigendes Verhalten wird nicht toleriert.“
Demzufolge hatten bereits bekannte Vorfälle immer organisatorische und individuelle arbeitsrechtliche Folgen, die bis zur Dienstenthebung reichten. In Fällen von strafrechtlich relevantem Verhalten werde dies zur Anzeige gebracht. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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