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Reform für Ausarbeitung geplantRaubkunststreit um Picasso-Bild: Bayern will und muss sich beugen

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Ausschnitt des Picasso-Gemäldes „Madame Soler“

Seit den 1960er Jahren befindet sich das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

Nach einem Streit über 15 Jahre mit dem Erben muss sich der Freistaat Bayern einer externen Bewertung des möglichen Raubkunst-Falls stellen.

Der Streit schwelt seit 15 Jahren: Im Jahr 2009 erhoben die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy erstmals öffentlich Anspruch auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich seit den 1960er Jahren im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befindet. Es sei Nazi-Raubkunst und sie die rechtmäßigen Eigentümer. Der Freistaat Bayern sieht das anders und blockierte jahrelang ein Einschalten der für solche Streitigkeiten zuständigen Beratenden Kommission.

Jetzt hat das bayerische Kunstministerium angekündigt, sich einer externen Begutachtung der Herkunft des Gemäldes zu stellen. „Für mich ist klar, dass wir Picassos ‚Madame Soler‘ vorlegen, sobald es das Schiedsgericht gibt“, sagt Kunstminister Markus Blume (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München am Donnerstag. Er begründet das damit, dass die Kommission laut Bund-Länderbeschluss vom Mittwoch künftig von einem Schiedsgericht abgelöst werden soll. Dies sei „für uns die Grundlage, diesen Schritt zu gehen“.

Streit um NS-Raubgut: Bayern lenkt ein, hat aber auch keine andere Wahl

Allerdings hat Bayern künftig auch gar keine andere Wahl mehr. Denn der Beschluss von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sieht eine Reform des Verfahrens um die Rückgabe von NS-Raubgut an die rechtmäßigen Besitzer vor. Der zentrale Punkt: Das neue Schiedsgericht soll - im Gegensatz zur aktuellen Regelung - auch einseitig angerufen werden können. Das bedeutet: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Minister Blume ankündigt, den Streit um das Bild, das sich derzeit in einem Depot der Münchner Pinakotheken befindet, dem Schiedsgericht vorlegen zu wollen. Er muss das tun.

Weil das bislang nicht der Fall war und stets beide Parteien zustimmen mussten, damit die zuständige, unabhängige, Beratende Kommission tätig werden kann, konnten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sich im Streit mit den Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy um das 1905 entstandene Gemälde „Madame Soler“ von Pablo Picasso (1881-1973) auf eine Blockadehaltung verlegen. Damit verhinderte der Freistaat, dass die Kommission angerufen wird und in dem Streit eine Empfehlung abgibt.

Mendelssohn-Bartholdys hat 2009 bereits die Rückführung des Gemäldes verlangt

Die Erben Mendelssohn-Bartholdys hatten bereits 2009 die Restitution des Gemäldes verlangt, die Staatsgemäldesammlungen lehnten dies aber mit der Begründung ab, die eigene Provenienzforschung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um Raubkunst handle. Der New Yorker Kunsthändler Justin K. Thannhauser, von dem die Staatsgemäldesammlungen das Bild 1964 kauften, habe es spätestens im August 1935 von Mendelssohn-Bartholdy erworben - und der Grund für den Verkauf sei damals nicht die Verfolgung der Familie gewesen.

Blume spricht am Donnerstag von einer künftig rechtssicheren Verfahrensordnung und einem ausdifferenzierten Bewertungsrahmen. Die sei Basis für „ein faires Schiedsverfahren“. Er betont sogar: „Endlich wird bei „Madame Soler“ und bei vielen weiteren Fällen eine rechtssichere Entscheidung möglich sein.“

Dabei war Bayern wegen seines Umgangs mit dem mutmaßlichen Raubkunst-Fall und seiner hartnäckigen Blockade-Haltung zum Anrufen der Kommission zuletzt immer stärker in die Kritik geraten.

Claudia Roth (Grüne) kündigte Fördergelder für Neuregelung der Rückgabe von NS-Raubgut an

Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) fand deutliche Worte und als sie im Dezember ankündigte, Fördergelder für Kultureinrichtungen an die Akzeptanz von Neuregelungen bei der Rückgabe von NS-Raubgut zu koppeln, verstanden viele das als Signal an Bayern.

Blume reagierte damals so auf den Vorstoß aus Berlin: „Freiwilligkeit und Haltung sind gut, aber Recht ist noch besser.“ (dpa)