Justizministerin Hubig fordert eine Reform des Sexualstrafrechts: „Nur Ja heißt Ja“ und längere Verjährungsfristen.
Streit ums SexualstrafrechtMinisterin will „Ja heißt ja“, die Union ist gespalten

Sexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja».
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Stefanie Hubig (SPD), die Bundesjustizministerin, spricht sich für strengere Regelungen im Sexualstrafrecht aus. Ihrer Ansicht nach dürften sexuelle Akte künftig nur mit explizitem Einverständnis als konsensual bewertet werden, was dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ entspricht. Ferner strebt sie an, die Frist zur Verjährung für Vergewaltigungen von aktuell fünf auf zwanzig Jahre auszudehnen.
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte die SPD-Politikerin: „Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“. Sie fügte hinzu: „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.“
Längere Verjährung findet Zuspruch bei der Union
Bei diesem Vorhaben kann sie mit Zuspruch vom Koalitionspartner rechnen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günter Krings, erklärte der „Rheinischen Post“: „Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen“. Eine ausgedehntere Frist für die Verjährung gäbe den Betroffenen die notwendige Zeit, um diese Entscheidung zu treffen.
Bedenken zur Umsetzbarkeit von „Nur Ja heißt Ja“
Der CDU-Politiker äußert sich jedoch ablehnend zu einer strengeren Auslegung des Sexualstrafrechts nach dem „Nur-Ja-heißt-Ja“-Grundsatz und verweist auf Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung. „Das Konsensprinzip schürt bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden können.“ Fast immer ereigneten sich sexuelle Übergriffe ohne die Anwesenheit von Zeugen. „Ob Staatsanwaltschaft und Gerichte einerseits beweisen müssen, dass das Opfer Widerstand geleistet hat oder Ablehnung zu erkennen gegeben hat, oder ob es andererseits darum geht, dass der Täter nachweislich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, ändert an dieser Beweissituation strukturell nichts.“
Seit 2016 gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“
In der Bundesrepublik ist seit November 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“ rechtskräftig. Demzufolge ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den ersichtlichen Willen eines Menschen ausgeführt wird. Ein Widerspruch kann wörtlich oder auch durch nonverbale Signale wie Abwehrgesten oder andere Zeichen der Abneigung zum Ausdruck gebracht werden. Vor dieser Gesetzesänderung im Sexualstrafrecht wurde eine Tat erst als Vergewaltigung eingestuft, wenn der Täter den Willen des Opfers durch Gewalt oder deren Androhung gebrochen oder die wehrlose Lage der Person für erzwungenen Geschlechtsverkehr missbraucht hatte.
Hubig befürwortet nächsten Reformschritt
Hubig bezeichnete die Gesetzesänderung von 2016 in einem Interview als eine bedeutende Etappe. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.“ Der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ biete konsequenten Schutz für die sexuelle Selbstbestimmung. Dadurch werde Opfern auch dann Schutz gewährt, wenn sie beispielsweise durch einen Schockzustand nicht in der Lage seien, ein „Nein“ zu äußern. Sie nannte als Beispiel andere europäische Länder, in denen dies schon umgesetzt wurde, darunter Spanien, Frankreich und Schweden.
Ein vergleichbarer Vorstoß wurde schon von den Grünen im Bundestag eingebracht. Während sich Politiker von der Union und der AfD zurückhaltend zeigten, signalisierten Abgeordnete der SPD Aufgeschlossenheit für eine derartige Gesetzesänderung.
Hessischer Justizminister zeigt sich offen für Reform
Inzwischen gibt es jedoch auch auf Länderebene Bewegung innerhalb der CDU. Christian Heinz (CDU), der Justizminister von Hessen, teilte der „Welt“ mit: „Hessen setzt sich beharrlich für den besseren Schutz von Frauen ein.“ Demnach befürworte die hessische Regierung Vorstöße, die gewährleisten, dass Gewalt gegen Frauen erschwert und die strafrechtliche Verfolgung von Tätern verbessert wird. Es sei notwendig, dass Vergewaltiger mit der vollen Konsequenz des Rechtsstaats konfrontiert werden. Die aktuelle Gesetzeslage habe zur Folge, dass zahlreiche Täter einer Verurteilung entgehen. Dieses systemische Problem, das Frauen benachteiligt, erfordere eine dringende Lösung. „"Ja heißt ja" ist für uns der richtige Weg, um Frauen endlich besser zu schützen.“ (dpa/red)
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