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Social-Media-Verbot gefordertExperten sehen erhebliche Gefahren für Grundschüler

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Grundschule

Für Grundschulkinder sehen Wissenschaftler erhebliche Risiken bei der Nutzung sozialer Medien. (Archivbild)

Der Aktionsrat Bildung fordert ein Social-Media-Verbot für Grundschulen, um Kinder vor Sucht und Mobbing zu schützen.

Fachleute warnen vor Sucht und Mobbing bei Kindern und fordern ein Verbot von Social Media an Grundschulen. Was das für NRW bedeutet.

Fachleute des Aktionsrats Bildung sprechen sich im Rahmen der Diskussion über eine Regulierung des Zugangs zu sozialen Medien für Minderjährige für ein Verbot von Social Media in Grundschulen aus. Die Bildungswissenschaftlerin Nele McElvany von der Universität Dortmund äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Gefahren und unerwünschten Nebenwirkungen von Social Media überlagern nach unserer Einschätzung mögliche positive Aspekte im Grundschulalter“.

„Deshalb plädieren wir für einen Ausschluss von Social Media aus Grundschulen, wenn es sich nicht um klar umrissene besondere pädagogische Ziele handelt, die doch einen Einbezug erfordern“, fügte McElvany hinzu.

Gefahren reichen von Abhängigkeit bis zu Schikane

Ein Gutachten des Aktionsrats zeigt auf, dass die Verwendung von Smartphones, sozialen Medien und Online-Spielen schon bei Grundschülern stark ansteigt. Die Gruppe angesehener Bildungswissenschaftler beschreibt, dass Kinder in diesem Alter Inhalten ausgesetzt sind, deren Auswahl nicht mehr durch Erwachsene, sondern von Algorithmen bestimmt wird. Im Gegensatz dazu existieren nur wenige für Kinder geeignete und geschützte Plattformen.

Probleme wie Konzentrationsschwächen, übermäßige Nutzung bis zur Abhängigkeit und digitales Mobbing seien demnach bereits bei Kindern im Grundschulalter zu beobachten. „Pädagogisches Ziel für Grundschulen muss sein, die Entwicklung der Voraussetzungen für einen souveränen Umgang mit Social Media durch die Grundschulkinder zu fördern“, betont McElvany. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei hierbei die Kompetenz zur Selbstregulierung.

„Mediale Integrität“ als neues Lernziel gefordert

Die Fachleutegruppe empfiehlt die Einführung des neuen Bildungsziels „mediale Integrität“. Dies soll Kinder frühzeitig dazu anleiten, sich im digitalen Umfeld sicher und verantwortungsbewusst zu verhalten. Die Direktorin des Instituts für Schulentwicklungsforschung in Dortmund erklärt, dass es für sämtliche Altersgruppen gelten und systematisch in den Unterricht der einzelnen Fächer einfließen solle.

McElvany, eine Mitverfasserin des Gutachtens, hebt hervor, dass der Schutz von Kindern im Internet eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft sei. Grundschulen sollten Eltern daher beratend zur Seite stehen und Unterstützung anbieten. Dazu zählen Aufklärung über die Gefahren und Chancen sozialer Netzwerke, spezifische Empfehlungen zur Nutzung sowie die Benennung von Kontaktpersonen innerhalb der Schule.

Zusätzlich wird auf nationaler Ebene ein verpflichtender rechtlicher Rahmen für eine schärfere Kontrolle von Social Media als notwendig erachtet. Dies würde auch die Plattformbetreiber zur Verantwortung ziehen, beispielsweise hinsichtlich einer effektiven Alterskontrolle beim Erstellen von Benutzerkonten. Elemente mit manipulativem oder suchterzeugendem Charakter und auf Kinder ausgerichtete Werbung in sozialen Medien und Online-Spielen müssten verboten werden.

Die Position des Schulministeriums in NRW

„Gerade mit Blick auf Grundschulkinder ist aus Sicht des Schulministeriums Zurückhaltung bei der Nutzung von Smartphones und sozialen Medien geboten“, äußerte ein Sprecher in Düsseldorf. Die Regelung der Mobiltelefonnutzung sei an allen Schulen umgesetzt worden, basierend auf deutlichen Vorgaben des Schulministeriums. „Für Grundschulen gilt dabei die klare Empfehlung, die private Nutzung von Smartphones und Smartwatches grundsätzlich zu untersagen.“

Davon unberührt stelle die Förderung von Medienkompetenz eine Kernaufgabe der Schulen dar. Junge Menschen sollten befähigt werden, digitale Angebote sicher, kritisch und eigenverantwortlich zu verwenden. Laut dem Sprecher ist die Medienerziehung im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.