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Spahns teurer Masken-DealFirma verklagt Bund in Bonn auf fast eine halbe Milliarde

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FFP2-Masken

Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken.

Ein Textilhändler verklagt den Bund auf fast 500 Millionen Euro wegen eines geplatzten Masken-Deals mit Jens Spahn.

Der Bundesrepublik Deutschland könnte eine Zahlungsverpflichtung von annähernd 500 Millionen Euro aufgrund einer Auseinandersetzung um Corona-Schutzmasken bevorstehen. Ein Textilgroßhändler aus Hamburg, die Pure Fashion Agency, beharrt darauf, dass eine Übereinkunft vom März 2020 als rechtsgültiger Kaufvertrag zu werten ist. Eine mündliche Verhandlung in dieser Sache ist für Mittwoch um 12 Uhr vor dem Landgericht Bonn anberaumt (Aktenzeichen 1 O 213/25). Die Verkündung eines Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet.

Das Unternehmen stützt seine Forderung auf Gespräche per Telefon und den E-Mail-Verkehr mit dem seinerzeitigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie mit Mitarbeitern seines Ressorts. Die geforderte Summe beträgt 287 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, was sich nach Angaben der klagenden Partei auf insgesamt 464 Millionen Euro beläuft. Im Gegensatz dazu betrachtet das Ministerium die erfolgte Kommunikation nicht als Abschluss eines Kaufvertrags.

Dieser Rechtsfall reiht sich in eine Vielzahl von juristischen Konflikten ein, die sich um den Erwerb von Masken drehen. Diese Beschaffungen wurden vom Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2020, unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie, initiiert. Seinerzeit erhielt das Ressort Lieferversprechen für erheblich größere Volumina als prognostiziert. Dies entwickelte sich zu einer finanziellen Belastung, weil die Marktpreise in dieser frühen Phase der Pandemie sehr hoch lagen und bereits kurz danach deutlich fielen, was zu überteuerten Ankäufen führte.

Frühere Urteile fielen oft zugunsten der Lieferanten aus

Andere Kläger im Zusammenhang mit Maskenlieferungen, die Schutzausrüstung gegen das Coronavirus bereitgestellt hatten, bekamen von diversen Gerichten bereits Recht zugesprochen. Deren Produkte wurden von der Bundesregierung jedoch nicht angenommen oder mit der Begründung von Mängeln abgelehnt, was von den Anbietern als Vertragsverletzung angesehen wurde. Die Mehrheit der gerichtlich verhandelten Streitigkeiten endete mit einem Erfolg für die Lieferfirmen. Folglich muss die Bundesrepublik mit beträchtlichen Zahlungsforderungen rechnen.

Der Prozess am Landgericht Bonn weist eine andere Konstellation auf. Im Kern steht die Frage, ob ein Kaufvertrag zustande kam. Am 8. März 2020 ersuchte Bundesminister Spahn den Textilunternehmer Matthias Timm in einem Telefonat um Unterstützung. Im Anschluss erfolgte ein E-Mail-Austausch zwischen Spahn und dem Geschäftsführer, welcher das Geschäft weiterentwickelte. Spahn notierte am 9. März, er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“. In einer späteren Nachricht hieß es: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Logistische Details sollten im Nachgang geklärt werden: „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären.“ Diese E-Mails sind der dpa zugänglich.

Ist das ein Kaufvertrag?

Dennoch erhielt Pure Fashion schlussendlich keinen Auftrag. Als Begründung führte das Ministerium an, das Unternehmen sei nicht vertrauenswürdig und verfüge vermutlich über eine „mangelnde Bonität“. Diese Argumentation erscheint verwunderlich, weil das Ressort kurze Zeit später dennoch andere Schutzausrüstungsartikel von Pure Fashion erwarb. „Das macht keinen Sinn und zeigt, dass das eine vorgeschobene Begründung ist, über die man unsere Mandantin noch dazu nie informierte“, äußert sich Dennis Geissler, der Anwalt von Pure Fashion.

Zusätzlich kritisiert der Jurist die unzureichende Kommunikation seitens des Ministeriums. Ein vor einem Jahr unterbreitetes Angebot für einen Vergleich in Höhe von 175 Millionen Euro sei unbeantwortet geblieben. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu.“ Die Bereitschaft zu einem Vergleich bestehe nach wie vor.

Rolle einer Schweizer Firma mit CSU-Kontakten

Im Gegensatz dazu wurde einem Unternehmen aus der Schweiz ein umfangreicher Auftrag erteilt, dessen Offerte preislich über der von Pure Fashion lag. Die Tochter eines ehemaligen CSU-Politikers agierte in diesem Fall als Vermittlerin. Der Bericht zur Maskenaffäre der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) aus dem Jahr 2025 legt dar, dass die Bewerbung des Schweizer Unternehmens über Verbindungen zur CSU unmittelbar an Spahn gelangte. „Dass Herr Spahn von dem ersten, großen Auftrag an Pure Fashion offenbar plötzlich nichts mehr wissen wollte, könnte dafür sprechen, dass jemandem ein Gefallen getan werden sollte“, erklärt Anwalt Geissler.

Jens Spahn fungiert mittlerweile als Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Ein Sprecher der Fraktion teilt mit, Spahn lehne „spekulative Unterstellungen“ ab. „In der Pandemie ging es Herrn Spahn stets und einzig darum, in Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.“(dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.