Abo

Streit in der AfDBundesvorstand mahnt elf AfD-Funktionäre aus NRW ab

3 min
Landessprecher Martin Vincentz sprach im Juli vor dem Eventzentrum in Marl beim eskalierten Nominierungsparteitag zu Delegierten.

Landessprecher Martin Vincentz sprach im Juli vor dem Eventzentrum in Marl beim eskalierten Nominierungsparteitag zu Delegierten. 

Nach dem Chaos um die Landtagsliste verhängt die Bundesspitze 14 Abmahnungen. der Machtkampf in der NRW-AfD geht weiter.

Der Bundesvorstand der AfD hat in seiner Sitzung am Montag 14 Abmahnungen gegen elf Funktionäre aus Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die meisten Ordnungsmaßnahmen richten sich gegen das Lager um den gemäßigter auftretenden AfD‑Landeschef Martin Vincentz, doch auch vier Politiker des gegnerischen Lagers wurden abgemahnt. 

Die Maßnahmen beziehen sich auf den chaotischen Nominierungsparteitag im Juli, bei dem die AfD ihre Liste für die Landtagswahl im Frühjahr 2027 wählte. Bereits am ersten Wochenende der Listenaufstellung eskalierte der Machtkampf zwischen den beiden zerstrittenen Lagern.

Auf den vorderen Listenplätzen setzten sich fast ausschließlich Verbündete von Vincentz durch. Daraufhin legte am dritten Tag das unterlegene Rechtsaußen-Lager um Helferich und den stellvertretenden Bundessprecher Sven Tritschler den Parteitag faktisch lahm, indem es die Abstimmung um Listenplatz 22 mit mehr als 80 Kandidaten flutete.

Wegen der Organisation des sogenannten „Filibuster“ mahnt der Bundesvorstand nun vier Funktionäre aus dem Rechtsaußen-Lager ab, darunter Tritschler. Helferich blieb von Maßnahmen des Bundesvorstands verschont.

Zehn Abmahnungen ans Vincentz-Lager

In den Tagen nach dem „Filibuster“ weitete sich der Machtkampf bis nach Berlin aus. Dort wird  Bundessprecherin Alice Weidel dem Lager um Tritschler und Helferich zugerechnet, ihr Co-Sprecher Tino Chrupalla gilt als Verbündeter von Vincentz. Weidel hat im Bundesvorstand eine Mehrheit, das Lager um Vincentz dominiert dagegen den NRW‑Landesvorstand.

Der Bundesvorstand um Alice Weidel forderte eine Wahlwiederholung der Liste. Der NRW-Landesvorstand widersetzte sich dagegen und beantragte vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die AfD‑Bundesspitze. Am darauffolgenden Wochenende wählte die AfD ihre Liste weiter und beendete die Aufstellung mit 82 gewählten Kandidaten. Inzwischen wurde die Liste beim Landeswahlleiter eingereicht. In der Partei wird der Streit um sie jedoch fortgeführt: Das Helferich-Lager hat die Liste vor dem parteiinternen Schiedsgericht angefochten. 

Weil sie das Landgericht Düsseldorf einschalteten, ohne sich zuvor an das parteiinterne Schiedsgericht zu wenden, mahnte der Bundesvorstand nun alle sieben Mitglieder des Landesvorstands aus dem Vincentz-Lager ab – inklusive des Landessprechers selbst. Vincentz kassierte noch eine zweite Abmahnung, heißt es in dem Beschluss: Sie bezieht sich auf eine „wahrheitswidrige Ankündigung“, dass er die einstweilige Verfügung gegen den Bundesvorstand zurückziehen werde. Gegen seinen Vize Kay Gottschalk erteilte der Bundesvorstand zwei weitere Abmahnungen – eine wegen eines Interviews und eine weitere wegen eines Mitgliederrundbriefs. 

Bundesvorstand wirft Vincentz Aufbau von Parallelstrukturen vor

Zudem wirft der AfD-Bundesvorstand dem Landesvorstand um Vincentz vor, Strukturen einer eigenen Parteijugend aufzubauen. „Der Aufbau von Parallelstrukturen für die Jugendarbeit ist unzulässig und verstößt gegen die Ordnung der Partei“, heißt es. Dies sei „mit sofortiger Wirkung einzustellen und zukünftig zu unterlassen“. 

Das Verhältnis zwischen Vincentz und der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) in NRW gilt als schlecht. Bei der Gründung der nordrhein-westfälischen Parteijugend im Januar setzten sich ausschließlich Kandidaten des völkischen Lagers durch.

Auf Nachfrage bestreitet Vincentz den Vorwurf aus Berlin. „Der Landesverband baut keine zusätzliche Jugend auf“, schreibt er. „Dass allerdings viele Jugendliche nicht mit dem Kurs der GD in NRW einverstanden sind, ist kein Geheimnis. Wenn diese jetzt netzwerken oder sich privat treffen, dann ist das der vollkommen legitime Versuch, Mehrheiten zu organisieren, und das muss auch erlaubt und legitim sein.“

Mit den Abmahnungen sind alle Ordnungsverfahren bezüglich des Nominierungsparteitags abgeschlossen. Ein Ende des Machtkampfes bedeuten sie jedoch nicht: Der Bundesvorstand hatte nach den Ereignissen im Juli eine Untersuchungskommission nach NRW geschickt. Teile der Partei vermuten, dass schärfere Maßnahmen in der nächsten Woche folgen könnten, wenn Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt haben.