Nach dem Urteil zu lebenslanger Haft für einen Terrorangriff in Bielefeld muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Attacke in BielefeldVerteidiger legt nach Höchststrafe Revision beim BGH ein

Der Prozess fand im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)
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Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Fall eines islamistischen Terrorangriffs in Bielefeld befassen. Ein Verteidiger legte Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein, was das OLG gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Für den Täter, den 36 Jahre alten Syrer Mahmoud M., erging vor einer Woche das Urteil der Höchststrafe. Das Strafmaß lautet auf eine lebenslange Haftstrafe aufgrund von Mordversuch in vier Fällen.
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung
Ebenfalls getroffen wurde die Feststellung über die besondere Schwere der Schuld, und auch Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Vor etwas über einem Jahr hatte der Syrer nachts eine Gruppe feiernder Menschen vor einer Gaststätte in Bielefeld attackiert und ihnen mit Messerstichen lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt.
Während der Tat rief der Mann „Allahu akbar“. Ferner trug er eine Notiz bei sich, auf der die Flagge der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) von ihm handgezeichnet war. (dpa/red)
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