Ein IT-Spezialist aus Dortmund soll im Darknet zu Morden an Politikern aufgerufen haben. Nun fordert die Anklage fünf Jahre Haft.
Todeslisten im DarknetAnklage fordert fünf Jahre Haft für Rechtsradikalen

Der Angeklagte stellt sich als Justizopfer dar. (Archivbild)
Copyright: Oliver Berg/dpa
Ein 50 Jahre alter IT-Spezialist soll zu Attentaten auf Politiker aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft verlangt vor dem OLG Düsseldorf nun eine mehrjährige Haft.
Im Verfahren um eine rechtsextreme Darknet-Plattform verlangt die Bundesanwaltschaft eine fünfjährige Haftstrafe für den Administrator. Dem 50-jährigen Computerspezialisten aus Dortmund wird zur Last gelegt, für die mittlerweile deaktivierte Seite „Assassination Politics“ (Politik der Attentate) die Verantwortung getragen zu haben. Der Prozess gegen den Mann läuft seit Anfang Mai vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Die Anklagebehörde beschuldigt ihn unter anderem der Terrorfinanzierung. Mittels Spendenaufrufen soll er versucht haben, Geld für mögliche Attentäter zu beschaffen. „Sein Handeln zielte auf die Finanzierung von Morden“, unterstrich der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Der Beschuldigte habe sein radikalisiertes Umfeld zu Attentaten angestiftet, Anleitungen für terroristische Taten geliefert und sich um die finanzielle Ausstattung bemüht.
Politiker und Wissenschaftler als Ziele benannt
Das Ziel dieser Handlungen sei die Destabilisierung der Demokratie in Deutschland gewesen. Auf den Listen der Plattform fanden sich die Namen bekannter Politiker, darunter die früheren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU). Ebenso wurden der Virologe Christian Drosten, die Gründer des Mainzer Unternehmens Biontech sowie Richter, Staatsanwälte und andere Wissenschaftler als potenzielle Opfer aufgeführt.
Des Weiteren stellten die Ermittlungsbehörden auf den Datenträgern des IT-Spezialisten sogenannte Doxing-Listen sicher. Diese enthielten persönliche Daten von über 1.000 Personen, einschließlich Informationen zu dem früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seiner Familie.
Beschuldigter legt teilweises Geständnis ab
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte teilweise geständig und hat eingeräumt, die Seite konzipiert und administriert zu haben. Seine Darstellung, die Aktionen seien nur als Provokation gedacht gewesen, um ein älteres Urteil neu verhandeln zu lassen, wurde von der Anklage als bloße Ausrede eingestuft. Die Täterschaft gelte als zweifelsfrei erwiesen, da IP-Adresse, Standortinformationen und die Computernutzung ihn als alleinigen Anwender identifizierten.
Für die Geldbeschaffung setzte der Computerspezialist die Kryptowährung Monero ein, welche für ihre starke Verschlüsselung und Anonymität bekannt ist. Dies belege, dass der Mann die Absicht hatte, nicht identifiziert zu werden. Zugleich suchte er den Austausch mit Gleichgesinnten, um für Anschläge auf „Politiker und andere Schädlinge“ zu werben. Dabei offenbarte er laut Anklage extreme Gewaltvorstellungen. So sollte der Leichnam eines Anwalts „an Hunde verfüttert werden“.
Radikalisierung im Umfeld der Reichsbürger
Der Beschuldigte wird seit dem Jahr 2020 als politisch motivierter Krimineller aus dem Reichsbürger-Milieu geführt. Er wird als überzeugter Verfechter einer völkischen Rassenlehre beschrieben, der Juden sowie Personen mit Migrationsgeschichte die Menschenrechte entziehen wolle. In der Zeit der Corona-Pandemie fiel er als Maskenverweigerer auf, indem er Polizeibeamte attackierte und zwei von ihnen verletzte. Hierfür war er bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, deren Widerruf ihm nun bevorsteht.
Kräfte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den Mann mit deutsch-polnischer Staatsbürgerschaft im vergangenen November in Dortmund in Gewahrsam genommen. Die Verhandlung wird am 19. Juni weitergeführt. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.