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Etappensieg für TrumpBerufungsgericht setzt Urteil gegen seine Zollpolitik aus

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US-Präsident Donald Trump reist nach China

Eine jüngste Gerichtsentscheidung zu globalen Zöllen dürfte US-Präsident Trump gefallen.

Im Rechtsstreit um seine Zollpolitik erzielt Donald Trump einen Teilerfolg. Die umstrittenen Abgaben bleiben vorerst bestehen.

US-Präsident Donald Trump hat in der rechtlichen Auseinandersetzung um seine kontroverse Zollpolitik einen Teilerfolg erzielt. Ein Berufungsgericht setzte ein Urteil einer niedrigeren Instanz vorläufig außer Kraft. Dieses hatte die temporären Zölle auf Importe aus aller Welt in der Vorwoche als unrechtmäßig bewertet. Für Importeure bedeutet dies, dass sie die Abgaben in Höhe von zehn Prozent zunächst weiter entrichten müssen.

Bei dem Beschluss des Berufungsgerichts handelt es sich nicht um eine endgültige Entscheidung in der Angelegenheit. Stattdessen wird das Urteil des untergeordneten Gerichts für Internationalen Handel in New York temporär suspendiert, solange die Berufungsrichter den Antrag der US-Regierung begutachten. Die klagenden Parteien, zu denen der Bundesstaat Washington und zwei Firmen zählen, haben nun eine Frist von sieben Tagen für eine Reaktion. Falls auch das Berufungsgericht die Abgaben letztlich für nichtig erklären sollte, stünde der Trump-Administration der Weg zum Obersten Gericht offen.

Die Begründung der US-Regierung

Die Administration der USA argumentierte in ihrem Antrag auf Aussetzung, die Entscheidung des Handelsgerichts würde die „Handelsagenda des Präsidenten erheblich untergraben und die Bemühungen zur Behebung unseres langjährigen Handelsdefizits destabilisieren“. Des Weiteren wurde das Risiko angeführt, dass bereits vereinnahmte sowie zukünftige Zollgebühren für immer verloren sein könnten.

Ferner sei die Zollbehörde (CBP) nicht imstande, die Anordnung ohne zusätzliches Personal zu vollziehen. Dies würde sich nachteilig auf die Rückerstattungen auswirken, zu denen die Behörde verpflichtet ist, seit das Oberste Gericht der USA Zölle auf Grundlage eines Notstandsgesetzes als unrechtmäßig eingestuft hatte. „Im Gegensatz dazu würde eine Aussetzung den Klägern keinen Schaden zufügen“, argumentierte die US-Regierung. Sie betonte, dass auf richterliche Anweisung hin zu Unrecht erhobene Abgaben später zurückgezahlt würden.

Die Entscheidung der Vorinstanz

Das Gericht für Internationalen Handel in New York gelangte in der Vorwoche zu der Einschätzung, dass Trump durch die temporäre Gebühr von 10 Prozent seine Kompetenzen überschritten habe. Nach dem Urteil der Richter habe der US-Präsident das zugrunde liegende Handelsgesetz fehlerhaft interpretiert. Die richterliche Verfügung besagt, dass die US-Regierung und auch die Zollbehörde (CBP) nicht berechtigt seien, Importgebühren von den klagenden Parteien zu verlangen. Das Gericht ordnete zudem an, dass bereits gezahlte Zölle an die Kläger zurückerstattet werden müssen.

Hintergrund der strittigen Abgaben

Seit dem 24. Februar 2026 gilt in den USA für die Mehrheit der Importe aus anderen Ländern eine Abgabe von zehn Prozent. Trump führte diese ein, unmittelbar nachdem der Supreme Court eine Vielzahl seiner vorherigen Zölle als unrechtmäßig deklariert hatte. Für jene hatte sich der US-Präsident auf ein Notstandsgesetz von 1977 berufen.

Infolge des Urteils des Obersten Gerichts griff Trump auf eine Übergangslösung zurück: Er nutzte ein aus dem Jahr 1974 stammendes Handelsgesetz als neue juristische Basis für die neuen Abgaben, was deren Erhebung auf einen Zeitraum von maximal 150 Tagen limitiert. Trump hatte überdies angedroht, den Zollsatz auf 15 Prozent anzuheben. Dies entspräche dem Höchstwert, den die Gesetzgebung gestattet. Eine entsprechende Verordnung ist allerdings auch Monate nach dieser Ankündigung nicht im offiziellen Amtsblatt der Regierung publiziert worden. Die US-Administration verfügt über weitere Instrumente, um Zölle beispielsweise für spezifische Produkte oder Wirtschaftszweige einzuführen. Diese kann der Präsident jedoch nicht nach eigenem Ermessen per Unterschrift in Kraft setzen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.