Abo

Streit um DesignklassikerBGH prüft Urheberrechtsschutz für USM-Haller-Möbel

2 min
Urheberschutz für USM Haller

Am BGH geht es um das bekannte modulare Möbelsystem «USM Haller».

Genießen die berühmten USM-Haller-Regale Urheberrechtsschutz? Ein jahrelanger Streit landet nun vor dem Bundesgerichtshof.

Das Einrichtungssystem „USM Haller“ wird als Designklassiker betrachtet – aber genießen die Regale und Sideboards auch den Status urheberrechtlich geschützter Kunstwerke? Diese zentrale Frage ist Kern einer juristischen Auseinandersetzung, die seit Jahren zwischen dem Schweizer Fabrikanten USM und einem Wettbewerber aus Nürnberg andauert. Am Donnerstag befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet. Eine Entscheidung darüber, wann ein Urteil gesprochen wird, steht noch aus.

USM hatte Klage gegen den Nürnberger Konkurrenten eingereicht, da dieser Ersatz- und Erweiterungskomponenten für die USM-Möbel vertreibt, die den Originalen optisch stark ähneln. Der Hersteller argumentiert, seine Möbel seien Werke der angewandten Kunst und müssten daher urheberrechtlich vor Imitationen geschützt werden. Die beklagte Firma führt auf ihrer Webseite zudem sämtliche Bauteile für die Konstruktion kompletter Möbelstücke auf und offeriert einen Montagedienst für die Kunden.

Entscheidung der Vorinstanz dürfte keinen Bestand haben

In einer früheren Instanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einen Schutz durch das Urheberrecht für die Möbel abgelehnt und USM lediglich Ansprüche basierend auf dem Wettbewerbsrecht zugestanden. Dieses Urteil wird der Überprüfung durch den BGH nach einer vorläufigen Bewertung aber voraussichtlich nicht standhalten. Die Argumentation des OLG zur Ablehnung des Urheberrechtsschutzes sei wahrscheinlich nicht haltbar, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Europäischer Gerichtshof sorgte für grundlegende Klärung

Der BGH hatte sich bereits 2023 mit der Angelegenheit befasst, das Verfahren aber unterbrochen, um europarechtliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Laut dpa präzisierte der Luxemburger Senat im Dezember 2025, dass für Objekte der angewandten Kunst beim Urheberrecht keine höheren Originalitätsanforderungen gelten als für andere Werkarten.

Aufgrund dieser Entwicklung könnte die Angelegenheit nun für eine neue Verhandlung und Entscheidung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen werden. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.