Der Inlandsgeheimdienst stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Doch das gerichtliche Verfahren dazu dürfte sich ziehen.
Nach NeubewertungStillhaltezusage – Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung zunächst aus

Zwischen AfD und Verfassungsschutz bahnt sich der nächste lange Rechtsstreit an.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch das BfV geklagt.
Klage der AfD auch bei früherer Einstufung
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Stillhaltezusage bedeutet jedoch nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung zurücknehmen.
Die abgegebene Zusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden.
AfD-Chefin Alice Weidel bezeichnete den Schritt als einen ersten Erfolg für die AfD und die Demokratie. „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Mehrjährige Prüfung der AfD des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz hatte die neue Einstufung am 2. Mai nach mehrjähriger Prüfung bekanntgegeben. Der Zeitpunkt, wenige Tage bevor die Amtszeit von Nancy Faeser (SPD) als Bundesinnenministerin endete, hatte für Schlagzeilen gesorgt und eine neue Debatte über ein mögliches AfD-Verbot ausgelöst. Faeser betonte, das neue Gutachten des BfV habe das Ministerium erst am 28. April erreicht. Sie habe keinen Einfluss auf den Inhalt und die Entscheidung des Bundesamtes genommen.
Begründet hatte der Verfassungsschutz seine neue Bewertung vor allem mit einem in der Partei vorherrschenden ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Kritisch sieht er etwa Aussagen von AfD-Funktionären wie „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“. (dpa)