Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen baut den Bürgerenergiefonds aus. Ab sofort können auch gemeinschaftliche Wärmeprojekte von Nachbarschaften gefördert werden.
Wärmewende im QuartierSo erhalten Bürger in NRW bis zu 300.000 Euro Förderung

Wer erneuerbare Strom- und Wärmequellen nutzen will, muss nicht auf den Staat warten - kann aber seine Fördertöpfe nutzen. (Symbolbild)
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Wer in seiner Nachbarschaft, beispielsweise in Köln und Umgebung, gemeinsam mit anderen die Energiewende aktiv mitgestalten möchte, erhält in Nordrhein-Westfalen nun erweiterte Unterstützung. Die Regierung des Landes stockt den im Jahr 2024 zusammen mit der NRW.Bank geschaffenen Bürgerenergiefonds auf: Zukünftig werden neben Vorhaben im Stromsektor auch kollektive Wärmeprojekte finanziell bezuschusst.
Welche Vorhaben werden konkret unterstützt?
Es existieren zahlreiche Optionen, Energie gemeinschaftlich über ein Nahwärmenetz zu verteilen, sei es durch Erdwärme, Solarthermie oder die Nutzung von Abwärme aus Biomasseanlagen und Abwasser. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, erklärte NRW-Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) in einer Bekanntmachung: „Wenn sich Menschen vor Ort zusammenschließen, kann aus wenigen Haushalten ein klimafreundliches und bezahlbares Wärmeprojekt für ganze Quartiere entstehen.“ Das Potenzial erneuerbarer Wärme liege laut der Ministerin oft direkt unter der Erde oder werde in nahegelegenen Betrieben erzeugt. Bürgerinitiativen sollen diese Möglichkeit nun mithilfe staatlicher Hilfen nutzen.
Wie man die Fördermittel beantragen kann
Gruppen von mindestens sieben Haushalten haben die Möglichkeit, bis zu 300.000 Euro für die Kosten von Planung und Vorbereitung zu bekommen. Das Land subventioniert damit konkret Ausgaben für Machbarkeitsstudien, Gutachten oder die Ausarbeitung neuer Bürgerenergievorhaben zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Quellen sowie deren Verteilung durch Nahwärmenetze. Die Anträge dafür können ab sofort bei der NRW.Bank eingereicht werden.
Risiko für Bürgerinitiativen wird reduziert
Ein zentraler Punkt für Interessenten ist die Minimierung des finanziellen Risikos. Das Wirtschaftsministerium betont, dass die Subvention nicht zurückgezahlt werden muss, sollte das Projekt letztlich scheitern. Der Bürgerenergiefonds NRW übernimmt somit einen Teil des Risikos in der Planungsphase. „Wir unterstützen die Menschen im Land dabei, neben Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen künftig auch moderne Wärmevorhaben zu entwickeln“, äußerte sich die Vorstandsvorsitzende der NRW.Bank, Gabriela Pantring. Dies trage zur Stärkung der regionalen Versorgung bei und beschleunige die Wärmewende.
Beratung und zusätzliche Finanzierungsoptionen
Für den Start in ein Projekt stellt die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz eine unentgeltliche Erstberatung für geplante Bürgerenergievorhaben zur Verfügung. Unabhängig von diesem Fonds fördert die NRW.Bank außerdem die Realisierung von Bürgerenergieanlagen durch Darlehen mit günstigen Zinsen. Genossenschaften haben zudem die Möglichkeit, eine Landesbürgschaft zu nutzen, um die Finanzierung durch ihre Hausbank zu vereinfachen. (red)
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