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Abgabe erst bis Ende SeptemberGrundsteuer: Bei eigenen Immobilien kann der Bund den Termin nicht halten

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09.09.2021, Berlin: Das Tor zum Bundesministerium der Finanzen steht offen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsucht seit Donnerstagmorgen das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium in Berlin. Foto: Christophe Gateau/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Keine Standardimmobilie: Der Bau des Bundesministeriums in Berlin – in der NS-Zeit als Reichsluftfahrtministerium errichtet.

Grundsteuererklärung bis Ende Januar? Nicht beim Bund. Der lässt sich für seine Immobilien mehr Zeit. Eine „Frechheit“ nennt das CDU-Politiker Christoph Ploß. Das Bundesfinanzministerium erklärt, was bei Bundesimmobilien anders sei als bei privaten Immobilien.

Während private und gewerbliche Immobilieneigentümer in Deutschland bis Ende Januar eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, lässt sich Bundesrepublik Deutschland für ihren Immobilienbestand mehr Zeit. Derzeit übermittle man zwar „erste Blöcke der Grundsteuererklärungen“ über die dafür vorgesehene Schnittsteller im sogenannten Elster-Verfahren, erklärte das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Hamburger CDU-Abgeordneten Christoph Ploß. Aber erst zum 31. März wolle man die Meldungen für die Immobilien abgeschlossen haben, für die der Bund auch Steuern an die Kommunen zahle. Auch für grundsteuerbefreite Immobilien sind aber Erklärungen erforderlich. „Nach der jetzigen Planung“ solle die Abgabe dieser Erklärungen bis zum 30. September abgeschlossen sein, heißt es in dem Schreiben, das der Rundschau vorliegt.

Dagegen seien Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater „gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen“, sagte Ploß dazu der Rundschau: „Den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten kann, ist eine Frechheit gegenüber den Eigenheimbesitzern in Deutschland.“

Bundesressorts mit rund 26.000 Liegenschaften

Die Bundesressorts nutzen rund 26.000 Liegenschaften, die über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Eigentum des Bundes stehen. Etwa 65 Prozent dieser Immobilien seien von der Grundsteuer befreit, schrieb der Parlamentarische Finanz-Staatssekretär Florian Toncar in seiner Antwort an Ploß. Für diese lägen „keine bzw. lediglich deutlich veraltete Informationen“ bei den Finanzverwaltungen vor. Zudem gehe es selten um „Standardimmobilien, für die eine Grundsteuererklärung einfach und schnell erfolgen kann“. Das unterscheide die Situation beim Bund von der anderer großer Immobilieneigentümer. „Die einzelne händische Einreichung der rund 26.000 Grundsteuererklärungen gegenüber einer Vielzahl verschiedener Finanzämter deutschlandweit wäre außerordentlich aufwändig und ineffizient“, meint das Ministerium. Daher habe man Mitte 2022 mit der Datenerfassung und -pflege für eine elektronische Lösung begonnen. (rn)