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Werbung für SchwangerschaftsabbrücheJustizminister legt Gesetzesentwurf vor

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Eine Frau hält bei einer Kundgebung einen Zettel mit der Aufschrift „219a nicht zeitgemäß!”

Berlin – Zur Aufhebung des Verbots der „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch, einem der ersten Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung, können Länder und Verbände jetzt Stellung beziehen. Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wurde am Dienstag veröffentlicht. Ziel sei es, ratsuchenden Frauen in einer schwierigen Lebenssituation auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgespräches „die bestmögliche Information“ zur Verfügung zu stellen, sagte Buschmann. Gleichzeitig betonte er: „Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten.“

Bisher verbietet Paragraf 219a Strafgesetzbuch die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Als „Werbung“ im Sinne des Gesetzes gelten auch ausführliche Informationen über verschiedene Abtreibungsmethoden sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.

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Mit der Streichung des Paragrafen müsse auch eine Amnestie für Ärztinnen und Ärzte einhergehen, die auf Grundlage der bisher geltenden Regelung verfolgt und bestraft worden seien, forderte die Vorsitzende der Linkspartei, Susanne Hennig-Wellsow. Außerdem müsse die Bundesregierung dafür sorgen, „dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und dazu informieren, zukünftig vor Anfeindungen und Belästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern besser geschützt werden“. (dpa)