Die Witwenrente soll abgeschafft und durch ein Rentensplitting ersetzt werden. Für viele könnte das weniger Geld bedeuten.
Weniger Geld für WitwenNeuer Plan sieht Rentensplitting statt Witwenrente vor

Witwenrente vor dem Aus? Die Rentenkommission denkt über ein Pflicht-Splitting nach. Klingt gerecht – kann aber für Hinterbliebene finanziell schlechter sein als die Witwenrente.
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Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt, die Witwenrente in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Stattdessen sollen hinterbliebene Ehepartner durch eine verpflichtende Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenpunkte abgesichert werden. Das bedeutet: Auch wenn ein Partner während der Ehe beruflich zurückstecken musste, etwa für die Kindererziehung, profitiert dieser von den Rentenpunkten, die der andere in dieser Zeit erworben hat.
Dieses sogenannte Rentensplitting ist bislang eine freiwillige Option für Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen. So muss die Ehe nach 2001 geschlossen worden sein oder – bei einer früheren Heirat – beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Zudem müssen beide Partner laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) mindestens 25 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.
So funktioniert das Rentensplitting im Detail
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Funktionsweise. Angenommen, der Mann hat 60 Entgeltpunkte (EP) erworben, davon 40 während der Ehe. Die Frau hat 20 EP, davon 10 aus den Ehejahren. Ohne Splitting erhielte der Mann eine monatliche Bruttorente von 2.447 Euro, die Frau 816 Euro. Die Gesamtrente des Paares läge bei 3.263 Euro.
Beim Rentensplitting werden die in der Ehe erworbenen Punkte geteilt. Der Mann hat in der Ehe 30 EP mehr als seine Frau erworben, von denen er die Hälfte (15 EP) abgeben müsste. Die außerhalb der Ehe erworbenen Punkte bleiben unberührt. Seine Rente würde sich auf 1.836 Euro reduzieren, ihre auf 1.428 Euro steigen. Die Gesamtsumme bleibt identisch.
Große finanzielle Unterschiede im Todesfall
Die finanziellen Folgen im Todesfall wären erheblich. Verstirbt der Mann zuerst, erhielte die Frau ohne Splitting zu ihrer Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro (55 Prozent der Rente des Mannes). Ihre Gesamteinkünfte lägen bei 2.162 Euro. Hätte das Paar zuvor ein Rentensplitting durchgeführt, bekäme die Frau nur ihre eigene Rente von 1.428 Euro – ein monatlicher Unterschied von 734 Euro.
Auch für den Mann hätte der Tod seiner Frau finanzielle Konsequenzen. Ohne Splitting bekäme er zu seiner Rente von 2.447 Euro eine Witwerrente von 38 Euro, da seine eigenen Einkünfte über dem Freibetrag liegen und angerechnet werden. Seine Gesamtrente betrüge 2.485 Euro. Mit Splitting wären es nur 1.836 Euro, also 649 Euro weniger pro Monat.
In diesen Fällen kann sich das Splitting lohnen
Das Rentensplitting bietet jedoch auch Vorteile. Die aufgeteilte Rente bleibt auch bei einer erneuten Heirat des hinterbliebenen Partners bestehen, während die Witwen- oder Witwerrente in diesem Fall entfällt. Zudem werden Hinzuverdienste bei der Splittingrente nicht angerechnet, was bei der Hinterbliebenenrente ab einer Höhe von 1.077 Euro der Fall ist.
Tritt der Tod eines Partners innerhalb von 36 Monaten nach einem durchgeführten Rentensplitting ein, kann dieses rückgängig gemacht werden. Ansonsten ist die Entscheidung für das Splitting nicht revidierbar. (dpa/red)
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