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Prozess gegen FälscherAngeklagter erhält Bewährungsstrafe

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht_Schleiden

Das Amtsgericht in Schleiden (Symbolfoto)

Schleiden-Gemünd – Es war ein ungewöhnlicher Fall, mit dem sich Amtsrichterin Claudia Giesen auseinanderzusetzen hatte. Neben Urkundenfälschung wurde einem 64-Jährigen die „Benutzung einer Unionsmarke“ von der Anklage vorgeworfen.

Hinter diesem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich eine Marke, die im gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union geschützt ist. Allerdings wurde schnell klar, dass die Verletzung des Markenrechts bei der Sachlage eher ein Nebeneffekt der Fälschungen war.

Zwischen 2013 und 2017 hatte der Mann in 31 Fällen Gutachten gefälscht. Er frisierte die Schriftstücke so, dass sie als Expertisen des Tüv Austria erschienen. In diesem Zeitraum, so die Einlassung des geständigen Angeklagten, habe er für eine Firma gearbeitet, die sich auf das Tuning von Automotoren spezialisiert hatte. Die Teile, die dafür hergestellt wurden, sollten eine Leistungssteigerung der Motoren von etwa 15 Prozent erbringen, führte der Angeklagte aus.

Felder einfach überklebt

Um zu verhindern, dass die solchermaßen aufgerüsteten Autos ihre Betriebserlaubnis verlieren, sei ein Gutachten notwendig, dass die Unbedenklichkeit der technischen Änderungen attestiere. Doch statt diese Gutachten für jeden Fahrzeugtyp in Auftrag zu geben, nahm der Angeklagte sich eines, das ein Konkurrent, der ähnliche Teile produzierte, beim Tüv Austria in Auftrag gegeben hatte und änderte es einfach ab.

Dass er dabei mit großem Geschick vorgegangen sei, behauptete nicht einmal die Anklage. „Ich habe einfach die richtigen Stellen überklebt, unsere Daten eingetragen und das Ganze auf den Kopierer gelegt“, erläuterte der Fälscher.

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Nicht alle der rund 1000 Kunden hätten auf Gutachten bestanden. Doch in 31 Fällen sei das der Fall gewesen, räumte der Angeklagte ein. In seinem Eifer, alles einzugestehen, schoss er über das Ziel hinaus. „Die Wertigkeit dieser Gutachten gibt es nicht“, führte er aus.

Immer stünden die gleichen Daten darin, egal, welches Fahrzeug dabei untersucht worden sei. Dabei würde so ein Gutachten 1000 Euro pro Fahrzeug und Motor kosten: „Das habe ich dann etwas einfacher erledigt.“

Die Richterin vermisste Reue

Eine Aussage, die Richterin Giesen hellhörig machte. „Das Geständnis lässt die Reue vermissen“, warnte sie den Angeklagten. Er sei sich wohl nicht darüber bewusst, dass sein Tun kein Kavaliersdelikt sei.

Ein kurzes Gespräch mit seinem Verteidiger Sebastian Pelzer brachte den Angeklagten schließlich zur Einsicht. Er betonte, dass er so etwas nicht wieder machen würde. Ein Versprechen, dem die Richterin Glauben schenkte.

Denn seit die Firma vor zwei Jahren ihren Geschäftsbetrieb einstellte, ist auch der Angeklagte nicht mehr in der Tuningbranche tätig. Deshalb sei es auch möglich, die Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung auszusetzen, so die Richterin.