Abwasserleitungen unter der Bodenplatte? Warum das später teuer werden kann – und wie eine DIN-Norm Bauherren vor Streit und Kosten schützt.
Tipps für den HausbauDer kürzeste Weg zählt: Abwasserleitungen beim Neubau planen

Vorausschauend planen: Bauherren sollten in der Baubeschreibung darauf achten, wie die Abwasserleitungen verlaufen sollen - damit die Bodenplatte später bei möglichen Reparaturen nicht wieder aufgerissen werden muss.
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Bauherren sollten sich bei der Planung eines Neubaus die vorvertraglichen Leistungsbeschreibungen genau durchlesen. Dabei sollten sie unter anderem darauf achten, wie die Abwasserleitungen im Gebäude verlaufen sollen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Eine mögliche Variante: In den Ausführungen steht, dass sämtliche Entwässerungsleitungen unter der Bodenplatte zentral zu einer Hauptleitung zusammengeführt werden sollen. Der Anschluss an den Revisionsschacht erfolgt dann außerhalb des Gebäudes. Doch auch wenn dies auf den ersten Blick plausibel erscheinen mag: „Für Bauherren hat dies mehrere Risiken zur Folge“, warnt VPB-Regionalbüroleiter Peter Reinwald aus Marburg.
An mögliche Reparaturen und Folgekosten denken
Entstehen Schäden an Leitungen, die unter der Bodenplatte verlaufen, sind in der Regel aufwendige Eingriffe in die tragende Konstruktion nötig. Reparaturen wären bei dieser Variante kaum ohne Eingriff in die Bodenplatte durchführbar. Neben dem technischen Aufwand kämen wirtschaftliche Risiken hinzu, etwa höhere Folgekosten im Schadensfall sowie eine Wertminderung des Gebäudes. Und: „Rechtlich drohen Streitigkeiten über Mängelrechte und Beweislastfragen sowie mögliche Haftungsfolgen bei Folgeschäden“, so Reinwald.
Norm gibt Orientierung und hilft beim Argumentieren
Um die Wartung und Reparatur der Entwässerungsleitung zu erleichtern, gibt es jedoch Orientierungshilfen. So sieht die Norm DIN 1986-100 vor, dass jede Entwässerungsleitung auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude zu führen ist. Die einzelnen Stränge sollen demnach erst außerhalb des Gebäudes zusammengeführt werden.
Bauherren sollten also darauf achten, dass laut Baubeschreibung die Arbeiten gemäß dieser Vorgabe ausgeführt werden - am besten bereits bei der Beauftragung sowie bei der Freigabe einer Planung. Sollte es zu Diskussionen über die Leistungsbeschreibung kommen, können sie die Norm heranziehen. Bei Abweichungen von der Vorgabe sollten Bauherren Reinwald zufolge im Vertrag klar regeln, ob und in welchem Umfang dies geschieht. (dpa)