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Neue RegelungBetriebsärzte sollen Zugriff auf E-Akte erhalten – das müssen Patienten wissen

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Bald mehr Einblick für den Betriebsarzt? Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Betriebsärzte künftig auf die elektronische Patientenakte zugreifen können – Beschäftigte müssten aktiv widersprechen.

Bald mehr Einblick für den Betriebsarzt? Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Betriebsärzte künftig auf die elektronische Patientenakte zugreifen können – Beschäftigte müssten aktiv widersprechen.

Psychologische Befunde, Diagnosen, Entlassungsbriefe: Künftig könnten Betriebsärzte womöglich den vollen Zugriff auf die ePA erhalten. Wie Patienten den Zugriff trotzdem steuern können.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll weiter voranschreiten – auch Betriebsärzte sollen künftig vollumfänglich auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können, ohne dass Mitarbeiter dem zustimmen müssen. Das sieht ein Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor. Bisher durften Betriebsärzte das nur, wenn Patienten ausdrücklich zustimmten. Künftig müssten sie widersprechen.

Was bedeutet das? Betriebsärzte hätten so Zugang zu Diagnosen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Befunden wie Persönlichkeits- und IQ-Diagnostik oder auch Entlassungsbriefen aus Kliniken. Das kann den Arzt besser informieren und doppelte Untersuchungen vermeiden.

Kritiker, wie etwa der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnen allerdings vor diesem Schritt. Er sieht den Schutz sensibler Daten nicht gewährleistet, wenn es etwa um Fragen des Arbeitsplatzwechsels oder der Wiedereingliederung geht. 

Patienten können steuern, wer was aus der ePA sehen kann

Noch ist das Vorhaben ein Entwurf, zum Gesetz ist es noch ein weiter Weg. Doch unabhängig vom aktuellen Referentenentwurf haben Patienten jederzeit die Chance ihrer ePA-Akte zu widersprechen. Denn die Nutzung ist freiwillig.

Man kann aber auch den Zugriff bestimmter Einrichtungen auf die Akte sperren. Dies ist über die ePA-App, den ePA-Client für PC oder auch die Ombudsstelle der Krankenkasse möglich, informiert die Verbraucherzentrale. (dpa)