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Keine Belege für EnterbteGerichtsurteil: Erben müssen keine Nachweise vorlegen

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Ein Testament

Werden nahe Angehörige enterbt, müssen diese sich für ihren Pflichtteil auf die Angaben der Erben verlassen.

Nahe Angehörige ohne Erbe können Informationen zum Nachlass fordern. Aber wie umfassend muss die Dokumentation sein? Ein Stuttgarter Gericht hat entschieden.

Erbrecht: Gerichtsurteil begrenzt Pflicht zur Vorlage von Belegen durch Erben. Nahe Verwandte, die vom Erbe ausgeschlossen wurden, können von den Erben die Auszahlung ihres Pflichtteils fordern. Dieser Pflichtteil bemisst sich auf 50 Prozent des gesetzlichen Anspruchs am reinen Nachlasswert. Um die Richtigkeit des ausgezahlten Betrags zu kontrollieren, steht den Berechtigten ein Recht auf Information seitens der Erben zu.

Jedoch sind die Erben nicht in jedem Fall verpflichtet, ihre Angaben durch Dokumente zu beweisen. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Stuttgart (Az. 19 U 71/24), wie die dpa berichtet. Im verhandelten Rechtsstreit verlangte eine pflichtteilsberechtigte Person ein Verzeichnis des Nachlasses, um dessen Gesamtwert exakt ermitteln zu können. Das Gericht entschied, dass diese Forderung unberechtigt war.

Grenzen des Auskunftsanspruchs gerichtlich bestätigt

Dem Urteil zufolge besteht zwar ein Recht auf Auskunft für Pflichtteilsberechtigte, jedoch umfasst dieses keine allgemeine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen. Eine solche Verpflichtung kann lediglich in Ausnahmefällen entstehen, beispielsweise wenn schwer bewertbare Güter wie Firmen oder Unternehmensanteile Teil der Erbmasse sind.

Die Intention hinter dieser seltenen Pflicht zur Dokumentenvorlage ist laut Gerichtsbegründung jedoch nicht die Überprüfung der Korrektheit der Erbenangaben durch den Berechtigten. Stattdessen sei die eidesstattliche Versicherung des Erben für diesen Zweck ausreichend, erklärten die Richter. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.