Wann verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht? Eine Juristin erklärt, was die Rechtsprechung bei Unfällen von Kindern sagt.
Eltern in der PflichtWas Eltern bei der Aufsichtspflicht beachten müssen

Wie umfassend ein Kind beaufsichtigt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Ein Sturz in eine tiefe Sandgrube, aus einem geöffneten Fenster oder eine Kapuzenkordel, die am Klettergerüst zur lebensgefährlichen Falle wird: Immer, wenn es zu schlimmen Unfällen von Kindern kommt, stellt sich die Frage, ob und wie sie hätten verhindert werden können. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die sogenannte Aufsichtspflicht.
Wer auf Kinder aufpasst, muss sie vor Gefahren schützen. Starre Regeln dafür gibt es allerdings nicht. Wie umfassend ein Kind beaufsichtigt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Rechtsprechung schaue immer auf den konkreten Fall, erklärt die Professorin für Familienrecht Angie Schneider von der Universität Bremen.
Keine starren Regeln: Jeder Fall wird einzeln betrachtet
„Das heißt, es geht um das Alter des Kindes, es geht um die Eigenheiten des Kindes“, erklärt Schneider. Ein eher ruhiges Kind müsse mitunter anders betreut werden als ein Kind, das ständig das Risiko suche. Wichtig ist demnach auch, welche möglichen Gefahren es in der Umgebung gibt und was den Aufsichtspersonen zugemutet werden kann.
Rolle des Alters: Bis vier Jahre ständige Aufsicht nötig
Bis zum Alter von etwa vier Jahren müssen Kinder nach der aktuellen Rechtsprechung durchgehend beaufsichtigt werden, sagt Professorin Schneider. Im gesicherten häuslichen Bereich könne es allerdings kurze Ausnahmen geben. Ab einem Alter von vier Jahren sind Schneider zufolge kleine Freiräume möglich, also kurze Zeiten ohne permanente Aufsicht. Aber auch hier gilt: Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Was gilt in Alltagssituationen?
„Es gibt natürlich Situationen, wo man auch sagen muss: Da hätten die Eltern es nicht verhindern können“, sagt Juristin Schneider. Landet ein Unfall vor Gericht, wird demnach geprüft, ob die Eltern den Unfall hätten verhindern können. Wenn eine Aufsichtsperson beispielsweise zur Toilette geht, muss sie bei kleinen Kindern dafür sorgen, dass sich in der Nähe des Kindes nichts befindet, was gefährlich werden könnte.
„Man schaut natürlich immer darauf, was für die Eltern zumutbar ist“, so die Juristin. Erwachsene müssten mal ein Telefongespräch annehmen oder die Tür öffnen. „Das sind ja so Alltagssituationen“, sagt Schneider. Aber je jünger ein Kind ist, desto eher seien die Eltern verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Kind nichts passieren kann. (dpa/red)
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