Ihr Kind hat Probleme beim Lesen und Schreiben? Das könnte Legasthenie sein. Wir zeigen, wo Eltern in Köln Hilfe finden.
Störung statt LernschwächeWas Eltern bei Legasthenie wissen müssen und tun können

Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck.
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Ihr Kind hat große Probleme beim Lesen und Schreiben? Wenn Üben nicht hilft, könnte eine Legasthenie dahinterstecken. So findet ihr Hilfe.
Ein verlangsamtes Lesetempo, häufiges Stocken oder das Verrutschen in der Zeile können auf eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS), auch Legasthenie genannt, hinweisen. Oft lassen betroffene Kinder Wörter aus, fügen Buchstaben hinzu und können den Inhalt von gelesenen Sätzen nur unzureichend wiedergeben. Beim Verfassen von Texten kommt es häufig zum Vertauschen von Buchstaben wie „b“ und „d“ und zu einer hohen Fehlerquote.
Zeigt sich auch mit intensiver Förderung keine Verbesserung und die Kluft zu den Klassenkameraden vergrößert sich, ist die Ursache selten ein reines Lernproblem. Dies deutet vielmehr auf eine funktionelle Störung des Gehirns hin, so die Einschätzung von Prof. Gerd Schulte-Körne, einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, in einem Beitrag für die Zeitschrift „Stiftung Warentest“ (Ausgabe 07/2026).
Diagnose durch einen Facharzt ist entscheidend
Eine professionelle Diagnosestellung ist in einer solchen Situation unerlässlich. Die richtigen Anlaufstellen hierfür sind Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie. In Köln befindet sich ein solches SPZ zum Beispiel am Kinderkrankenhaus an der Amsterdamer Straße. Dort lässt sich feststellen, ob eine Lese-Rechtschreibstörung tatsächlich gegeben ist und ob möglicherweise Begleiterscheinungen wie eine Aufmerksamkeitsstörung vorliegen.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hebt hervor, dass geeignete Fördermaßnahmen nur auf Basis einer exakten Abklärung der Probleme eingeleitet werden können. Aus diesem Grund ist eine enge Abstimmung zwischen Elternhaus, Schule und Lehrpersonal erforderlich. Die Kosten für die Diagnostik werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Therapie und Nachteilsausgleich in der Schule
Eine Legasthenie gilt gemeinhin als nicht heilbar. Dennoch kann eine früh einsetzende und gezielte Therapie laut BVL dazu beitragen, die Probleme maßgeblich zu reduzieren. Die schulische Förderung sollte sichergestellt sein, doch eine zusätzliche außerschulische Lerntherapie finanzieren Eltern in den meisten Fällen selbst. Eine Kostenübernahme durch Dritte ist nur in besonderen Konstellationen möglich.
In der schulischen Laufbahn haben betroffene Kinder ein Recht auf einen individuellen Förderplan sowie auf einen Nachteilsausgleich. Die konkreten Regelungen hierzu variieren, da Bildungspolitik Ländersache ist. Für Nordrhein-Westfalen ist der sogenannte „LRS-Erlass“ maßgeblich, über den sich Eltern informieren sollten. Ein solcher Ausgleich kann beinhalten, dass Rechtschreibfehler von der Benotung ausgenommen werden, mehr Zeit für Tests zur Verfügung steht oder Wissen verstärkt mündlich geprüft wird.
Vorsicht bei der Wahl von Lerntherapeuten
Da die Berufsbezeichnung „Lerntherapeut“ keiner gesetzlichen Regelung unterliegt, empfiehlt die Stiftung Warentest Eltern eine sorgfältige Auswahl. Es ist ratsam, auf anerkannte Zertifizierungen zu achten. Als Orientierung können beispielsweise Nachweise des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL) oder von Bildungseinrichtungen dienen, die eine Prüfung durch den BVL absolviert haben. Beide Verbände bieten auf ihren Internetpräsenzen Suchfunktionen an, mit denen sich qualifizierte Anbieter in der Umgebung ausfindig machen lassen. (dpa/red)
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