Krankmeldungen, NotenDürfen Eltern und Lehrer Whatsapp für den Austausch nutzen?

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Darf die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern über Whatsapp laufen?

Berlin – Bei der Kommunikation von Lehrern über Whatsapp sieht der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) viele datenschutzrechtliche Fragen. Über Messenger-Dienste wie Whatsapp dürften keine personenbezogenen Daten ausgetauscht werden, betonte der KMK-Präsident, Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU), gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das gelte insbesondere für sensible Daten wie Krankmeldungen.

„Aber auch Daten und Informationen, die unterrichts- und notenrelevant sein könnten, dürfen nicht ausgetauscht werden. Zu diesen Daten zählen auch Benotungen oder Hinweise zu Hausaufgaben.“

Dienstliche Nachrichten über Whatsapp teilweise verboten

Die Whatsapp-Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern fällt in Deutschland offensichtlich häufig in eine Grauzone. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, haben manche Bundesländer den Lehrkräften untersagt, dienstliche Nachrichten über den Messengerdienst auszutauschen. Es gibt jedoch keine einheitliche Linie. Unterdessen lotet zum Beispiel Niedersachsen die Möglichkeiten aus, eine Kommunikation über einen alternativen Kurznachrichtendienst zu ermöglichen, der den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.

Lorz sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „In einem föderalen System können gewisse Sachverhalte durchaus unterschiedlich geregelt werden.“ Maßgeblich seien die jeweiligen Regelungen in den Ländern.

Lehrerverband fordert Elternportale

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach von „Wildwuchs“. „Für die Ausstattung der Schulen sind bisher die Kommunen zuständig, die Gesetzgebung liegt bei den Landesregierungen“, sagte Ilka Hoffmann, die den GEW-Vorstandsbereich Schule leitet, den Funke-Zeitungen. „Wenn man alle an einem Runden Tisch zusammenbringt, könnte man sich mit Themen wie einer adäquaten Beratung für Cybermobbing oder eben für Datenschutz beschäftigen und gemeinsam Lösungen erarbeiten.“

Der Deutsche Lehrerverband fordert hingegen die Einrichtung von Elternportalen. Dort finde die Kommunikation unter Aufsicht der Schulen in einem passwortgeschützten Bereich statt, erklärte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger. „Da wären eigentlich die Bundesländer in der Pflicht. Aber genauso wie bei landesweiten Lernplattformen und Schoolclouds hinken sie auch da hinterher.“

Datenschutz bei Whatsapp ist umstritten

Was den Datenschutz angeht, ist Whatsapp unter Fachleuten umstritten. Der Messengerdienst, der zum Facebook-Konzern gehört, steht vor allem wegen der Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server in den USA in der Kritik. Etliche Datenschützer sind der Meinung, dass dafür jede Person aus dem Adressbuch des Whatsapp-Nutzers aktiv seine Zustimmung geben müsste. Experten sehen aber auch positive Datenschutz-Aspekte: Die Chats bei Whatsapp seien geradezu vorbildlich Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Lesen Sie hier, wie die einzelnen Bundesländer zu der Nutzung von Whatsapp stehen:

Hamburg

Die Hamburger Schulbehörde hat bisher keine Vorschriften zum Thema Eltern-Chats erlassen. „Im Unterschied zur Kommunikation Lehrer-Schüler, die via Whatsapp untersagt ist, gibt es keine Regelungen bei der Kommunikation Eltern-Lehrer“, sagte ein Behördensprecher. „Wir empfehlen insbesondere bei sensiblen Umständen und Informationen das direkte Gespräch oder verschlüsselte Mails.“

Bayern

Auch in Bayern sind Whatsapp-Chats zwischen Eltern und Lehrern nicht verboten. Es handele sich um eine „Grauzone“, sagte eine Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums. „Die Nutzung von Whatsapp ist als dienstlicher Informationskanal von Schulen nicht vorgesehen. Privat ist Lehrkräften die Nutzung von Messengerdiensten selbstverständlich erlaubt; es liegt in ihrer Verantwortung, Privates und Dienstliches entsprechend zu trennen.“ Ein offizielles Verbot bestehe nicht.

Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich keine rechtliche Regelung, die Schulen und Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie Whatsapp verbietet - immer vorausgesetzt, dass keine Daten mit Personenbezug verarbeitet werden.

Thüringen

In Thüringen dürfen Lehrer personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln, berichtete das Bildungsministerium. Welche Mail- und Messengerkonten dafür verwendet werden sollen, ist nicht vorgeschrieben. Whatsapp werde aber nicht empfohlen, „da dieser Messenger auf das Telefonbuch des Nutzers zugreift und damit auf eine große Menge von Daten“, so das Ministerium. „Ein weiterer Nachteil von Whatsapp ist, dass dort in den Verteilern alle Handynummern für alle sichtbar sind.“ Seien Lehrer und Eltern aber einverstanden, über Whatsapp zu kommunizieren, sei dies auch erlaubt.

Hessen

Lehrkräfte in Hessen dürfen über Whatsapp und andere Messenger überhaupt keine personenbezogenen Daten und Dokumente teilen. „Whatsapp und andere Messenger-Dienste sind datenschutzrechtlich kritisch zu sehen“, heißt es aus dem hessischen Kultusministerium. Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Hinweise auf Hausaufgaben sowie Feedback zur Lernleistung dürften somit nicht über Messenger-Dienste oder Soziale Netzwerke ausgetauscht werden. Das Ministerium empfiehlt Eltern und Lehrern, wenn überhaupt, diese nur sehr eingeschränkt zu nutzen. Es wird dazu geraten, alternativ über eine Lernplattform oder via E-Mail mit den Eltern der Schüler zu kommunizieren. Ob Lehrkräfte darüber hinaus mit Eltern und Schülern über Whatsapp kommunizieren, liege in ihrem persönlichen Ermessen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen wünscht sich klarere Anweisungen, die Handreichung des Landes sei zu vage. „Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen“, hieß es von der Gewerkschaft. Lehrkräfte müssten vor der permanenten Erreichbarkeit sowie dem zeitlichem Druck geschützt werden. Das betrifft aber nicht nur Whatsapp, sondern auch andere Messenger wie Threema, Signal oder Telegram.

Baden-Württemberg

Doch auch dort, wo feste Regelungen existieren, greifen sie offenbar nicht immer: Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich laut der Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten nur sehr wenige an das Verbot. „Die Handreichung des Kultusministeriums ist vielen Lehrkräften leider nicht bekannt“, hieß es von der Datenschutzbehörde. Die Lehrergewerkschaft GEW im Südwesten widersprach dieser Einschätzung. Das Kultusministerium hatte die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen im Jahr 2013 verboten.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz sollen Whatsapp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrer den Einsatz eines Messengers von Lehrkräften für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäischer Anbieter verwenden, die Verschlüsselung über den gesamten Kommunikationsweg gewährleisten - so heißt es im Leitfaden des Bildungsministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in Mainz. Whatsapp bietet diese geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allerdings auch.

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Niedersachsen

Das Land Niedersachsen sucht inzwischen nach einem Kompromiss in der Frage. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines möglichen alternativen Kurznachrichtendienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben. Bisher gelte: „Dienstliche Informationen über Whatsapp zu versenden, ist aus Datenschutzgründen unzulässig“, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Lehrer dürften sich auch nicht an Whatsapp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen. (dpa)

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