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„Revolution“Bürger sollen Gesundheitsdaten künftig in allen EU-Ländern nutzen können

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Alle Gesundheitsdaten wie Rezepte, Diagnosen und mehr auf einen Blick und überall in Europa zugänglich: Das soll nach Plänen der EU-Kommission künftig funktionieren.

Brüssel – Die EU will den Stoff liefern, aus dem die Zukunft gemacht ist – zumindest jene, die sich viele deutsche Wissenschaftler wünschen, die heute über die Bürokratie ächzen; die sich Patienten erhoffen, die gerne Spezialisten in einem anderen EU-Land aufsuchen wollen. Auf sie zielt der neue Vorstoß der EU-Kommission.

Gesetzentwurf für europäischen Gesundheitsdaten-Raum vorgestellt

Gemeinsam mit der Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides stellte er gestern den Gesetzentwurf für den Europäischen Gesundheitsdatenraum vor, mit dem die Gesundheitsversorgung digitalisiert und der Zugang zu gesundheitsbezogenen Daten verbessert werden soll. In dem Bereich herrscht insbesondere in Deutschland oft Frustration – und Nachholbedarf.

Beim Blick auf Länder wie Dänemark oder Finnland, wo die Daten der Bürger zentral gespeichert und sogar per Smartphone abrufbar sind, zeigt sich, wie sehr sich die Bundesrepublik im Rückstand befindet. Angetrieben wird sie nun von der EU. Kommt schon bald die Diagnose per E-Mail und das Rezept per SMS?

Konkret geht es um zwei Felder, in denen eine neue Infrastruktur aufgebaut werden soll. Die erste umfasst die Rechte der Bürger. Die Kommission spricht vom „primären Gebrauch von Gesundheitsdaten“.

Gesundheitsdaten für alle Europäer elektronisch und in Echtzeit

Künftig sollen alle Europäer kostenlos, in Echtzeit und in einem lesbaren elektronischen Format auf ihre Daten zugreifen können. Sie haben somit nicht nur die Kontrolle darüber, sondern dann die Möglichkeit, ihre E-Rezepte, Impfnachweise, Röntgenbilder, Laborergebnisse oder Entlassungsberichte mit anderen Medizinern oder Apothekern zu teilen, auch grenzüberschreitend. Das soll beispielsweise bei Notfällen helfen. Die EU-Staaten müssten jedoch sicherstellen, dass alle Dokumente ein einheitliches Format hätten.

Im zweiten Feld handelt es sich um die „Sekundärnutzung“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten auch für andere Zwecke verwendet werden können, etwa von politischen Entscheidungsträgern oder für die Forschung. Regelmäßig stöhnen Wissenschaftler über unterschiedliche Datenschutz-Regelungen in den Mitgliedstaaten. Hinzu kommt das Problem, dass vielerorts noch eine Zettelwirtschaft betrieben wird.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, pries den Vorstoß als eine „Revolution in der europäischen Medizingeschichte“. Bis zur Umsetzung, auf die die Kommission bis zum Jahr 2025 hofft, sind noch einige Hürden zu nehmen. Denn Widerstand zeichnet sich vor allem im Bereich Datenschutz ab.