Wegen einer Demo ist der Brennerpass gesperrt. Was Urlauber jetzt zu Kosten und Rechten bei verpassten Hotelnächten wissen müssen.
Ärger am BrennerpassWann Urlauber Geld zurückbekommen und wann nicht

Reisechaos am Brenner: Die achtstündige Sperrung der Brennerautobahn am 30. Mai trifft viele Urlauber mitten in den Pfingstferien.
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Brenner-Blockade: Was Reisende zu Kosten und Rechten wissen müssen
Wegen einer Demonstration ist der Brennerpass am Samstag stundenlang gesperrt. Für viele Urlauber auf dem Weg nach Italien hat das Folgen. Wer trägt die Kosten für verpasste Hotelnächte?
Für zahlreiche Urlauber könnte die Sperrung des Brennerpasses am Samstag zu Komplikationen führen. Dieser Tag wird traditionell für den Gästewechsel in den Ferienunterkünften genutzt, bei dem bisherige Besucher abreisen und neue ankommen. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn Reisende ihre Ferienwohnung oder ihr Hotel aufgrund der Blockade der bedeutenden Verkehrsverbindung zwischen Österreich und Italien nicht erreichen.
Aus juristischer Perspektive ist es entscheidend, ob die Unterkunft eigenständig oder als Teil einer Pauschalreise inklusive Beförderung – beispielsweise eine Kombination aus Busfahrt und Hotelaufenthalt – über einen Reiseveranstalter gebucht wurde. Der Rechtsanwalt Paul Degott erläutert die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Eigenständige Buchung: Das Risiko der Anreise liegt beim Reisenden
Wer seine Reise selbst organisiert hat, trägt das sogenannte Wegerisiko. Solange das Reiseziel prinzipiell zugänglich ist, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten für einen verpassten Tag im Hotel oder in der gebuchten Ferienunterkunft.
Sonderfälle sind vorstellbar, falls der Urlaubsort gänzlich unzugänglich sein sollte. In einer solchen Situation könnte nach deutschem Recht die Geschäftsgrundlage des Vertrags entfallen. Dies könnte in Ausnahmefällen eine Aufhebung des Vertrags ermöglichen, wodurch Urlauber eine alternative Reise planen und Vermieter ihre Unterkunft neu vergeben könnten.
Dieser Ausnahmefall dürfte jedoch kaum zur Anwendung kommen, da die Blockade der Brennerautobahn und der angrenzenden Bundes- und Landesstraßen aufgrund der seit Längerem angekündigten Protestaktion auf acht Stunden (von 11.00 bis 19.00 Uhr) begrenzt ist. Überdies dürften die meisten Destinationen, die üblicherweise über diesen Alpenpass angefahren werden, auch über Ausweichstrecken wie den Reschenpass erreichbar sein, wenngleich dies mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.
Im Ergebnis bedeutet dies: Reisende, die wegen der Sperrung am Brenner einen Tag verspätet ankommen, müssen die Kosten für die nicht genutzte Übernachtung voraussichtlich selbst tragen. Eine Alternative wäre, auf das Entgegenkommen des Vermieters oder Hoteliers zu hoffen. Eine direkte Anfrage ist hier ratsam.
Pauschalreisen: Rückerstattung bei Reisemangel möglich
Eine andere Situation ergibt sich bei Pauschalreisen. Laut Rechtsanwalt Paul Degott stellt der Ausfall einer Beförderungsleistung innerhalb des gebuchten Pakets einen Reisemangel dar. Betroffene Personen könnten für den verpassten Urlaubstag eine anteilige Rückforderung der Kosten geltend machen.
Zur Veranschaulichung: Eine siebentägige Reise mit einem Gesamtpreis von 700 Euro würde bei einem Ausfall von einem Tag eine Erstattung von 100 Euro bedeuten. Bei zwei verpassten Tagen wären es 200 Euro. Sollte die Reise deswegen vollständig ausfallen, wäre der komplette Reisepreis zurückzuzahlen.
Ansprüche auf weitergehenden Schadensersatz bestehen jedoch voraussichtlich nicht. Nach Einschätzung des Anwalts trifft den Reiseveranstalter in diesem Szenario kein Verschulden an der verhinderten Anreise. Die Blockade des Brennerkorridors wird als außergewöhnlicher Umstand gewertet.
Lediglich in dem Fall, dass der Veranstalter seine Auskunftspflichten gegenüber dem Reisenden schuldhaft verletzt hätte – also eine Information über die Sperrung unterlassen hätte – könnten sich daraus eventuell Haftungsansprüche ableiten.
Erwartete Verkehrslage am Samstag
Die Tiroler Landesregierung rät davon ab, am Samstag nicht zwingend erforderliche Fahrten in dem Bundesland durchzuführen. Der ADAC legt nahe, dass Durchreisende nicht bis zur Tiroler Grenze fahren, sondern schon frühzeitig weiträumige Ausweichstrecken nutzen sollten. Laut dem Verkehrsclub wird auf italienischem Staatsgebiet die Brennerautobahn (A 22) ab der Ortschaft Sterzing in Fahrtrichtung Norden im Zeitraum von 10.30 bis 20.00 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Sogar das Auswärtige Amt hat einen entsprechenden Reisehinweis herausgegeben. Darin wird empfohlen, das Bundesland Tirol großflächig zu meiden oder die Abfahrtszeiten zu verlegen. Es müsse mit „massiven Staus und Wartezeiten vor den Sperrpunkten sowie verstärkten Verkehrskontrollen zu rechnen“ gerechnet werden. (dpa/red)
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