Arbeitszeugnisse sind eine Wissenschaft für sich. Weil Arbeitgeber sogenannte qualifizierte Zeugnisse für ihre Mitarbeiter wohlwollend formulieren müssen, verstecken sie ihre Kritik oft hinter Floskeln und kodierten Formulierungen (Zeugniscodes), die dann von anderen entschlüsselt werden.
Auf diese Weise müssten Arbeitszeugnisse einen unmöglichen Spagat zwischen Wahrheit und Wohlwollen schaffen, kritisieren Steffi Grau und Klaus Watzka von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Die beiden Forscher fragen sich: „Wie rational ist es eigentlich, dass der Zeugnisersteller zunächst Wahrheiten versteckt, die der Zeugnisleser dann mühsam enttarnen soll? Und funktioniert das überhaupt mit hinreichender Präzision?“
Ihre Erkenntnis aus einer Studie lautet: Nein. Deshalb schlagen sie die Abschaffung der Zeugnispflicht vor – auch weil das Arbeitszeugnis viel Zeit und Geld koste und dafür wenig Nutzen für die Personalauswahl in Firmen habe.
Für ihre Untersuchung haben die Wissenschaftler Mitte 2015 zwei getrennte Fragebögen für Zeugnisersteller und Zeugnisauswerter erstellt. Diese wurden in einer Auflage von jeweils 500 Exemplaren an Unternehmen aller Größenklassen in Deutschland versandt. Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung:
- Nur noch 7,3 Prozent der Zeugnisse werden wirklich individuell angefertigt, häufig kommen Zeugnisgeneratoren sowie Textbausteine zum Einsatz. „Viel spricht also für eine 'schablonenhafte Erstarrung' des Arbeitszeugnisses, die der Individualität des einzelnen Mitarbeiters nur sehr eingeschränkt gerecht wird.“
- Es gibt keine einheitliche Zeugnissprache und auch keine einheitliche Notenskala für die Gesamtbewertung eines Mitarbeiters.
- Lediglich die Hälfte der Unternehmen schätzt die Aussagekraft der von ihnen selbst erstellten Zeugnisse als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein.
- Die Hälfte der Unternehmen nutzt bei der Personalauswahl Arbeitszeugnisse nur „weniger intensiv“ (41,4 Prozent) oder sogar „kaum“/„gar nicht“ (9,1 Prozent). Lebenslauf und Anschreiben sind weitaus wichtiger.
Das Fazit der Studien-Autoren: Wenn das Arbeitszeugnis abgeschafft werde, müsse „auf anderem Wege sichergestellt sein, dass ein ausscheidender Arbeitnehmer eine Bestätigung über seine ausgeübten Tätigkeiten und wahrgenommenen Funktionen erhält.“ Eine solche Tätigkeitsbeschreibung würde im Idealfall keine wertenden Aussagen über Mitarbeiter mehr enthalten. (gs)
Das könnte Sie auch interessieren:


