Führerschein, Masken, VersicherungDas ändert sich im Jahr 2023 für Autofahrer

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Autofahrerin

Wer Auto fährt, muss sich immer auch ein wenig anpassen – unter anderem an neue Regeln.

Köln – Mit dem Jahreswechsel stehen wieder einige Änderungen bevor, so auch für Autofahrende. Neben regelmäßig wiederkehrenden Dingen wie der Frage, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht, gibt es auch einige neue Regelungen. So müssen Führerscheine umgetauscht werden, Versicherungsbeiträge sowie Prämien werden angepasst. Und der verpflichtende Inhalt des Verbandkastens ändert sich. Wir erklären, worauf sich Autofahrerinnen und -fahrer im Jahr 2023 einstellen müssen.

Tüv, Dekra und Co: Wer muss 2023 zur HU?

Tüv-Plaketten gibt es in sechs verschiedenen Farben. Das soll nicht für buntere Straßen sorgen, sondern hat einen ganz simplen Grund. Jede Farbe steht für das Jahr, in dem das Auto zur Hauptuntersuchung (HU) muss. 2023 sind alle Fahrzeuge mit einer rosa Plakette an der Reihe. Die Zahl ganz oben auf der Plakette zeigt an, in welchem Monat die HU fällig ist.

Besteht das Auto die Hauptuntersuchung, gibt es eine neue Plakette, dann in Orange. Die nächste HU ist dann 2025 fällig. Autos, die 2023 zugelassen werden, erhalten eine blaue Plakette. Denn nach einer Erstzulassung steht die erste HU erst nach drei Jahren an.

Masken im Auto: Übergangsfrist endet

Im Zuge der Corona-Pandemie gilt seit Februar 2022 die Regel, dass im Verbandkasten eines Autos zwei Masken zu finden sein müssen. Medizinische Masken sind hierbei ausreichend. Einhergehend mit dieser Regel wurde eine einjährige Übergangsfrist eingeführt, die demnach am 31. Januar 2023 endet.

Wer nach diesem Stichtag immer noch keine Masken im Auto dabei hat, fährt mit einem unvollständigen Verbandkasten und riskiert ein Bußgeld. Das liegt in der Regel bei fünf Euro. Ein neuer Verbandkasten muss nicht extra angeschafft werden, die Masken können dem alten einfach hinzugefügt werden.

THG-Prämie neu beantragen

Mit der Treibhausgasquote (THG-Quote) können Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos und E-Rollern Geld verdienen. Und zwar, indem sie das von ihnen eingesparte CO2 quasi weiterverkaufen, per Zertifikat. Abnehmer sind Mineralölunternehmen, die diese Zertifikate kaufen müssen, wenn sie sich nicht an die THG-Quote halten. So müssen diese für einen zu hohen CO2-Ausstoß zahlen, während E-Auto-Halterinnen und -Halter belohnt werden.

Die THG-Prämie wird jährlich ausgezahlt und variiert in ihrer Höhe, je nach Angebot und Nachfrage. Sie muss jedes Jahr neu beantragt werden.

E-Autos: Kaufprämie sinkt

Die Bundesregierung gestaltet die Förderung von Elektromobilität um. Im Zuge dessen sinkt zum Jahreswechsel auch die Kaufprämie für E-Autos, der sogenannte Umweltbonus. Weil die Nachfrage nach E-Autos steigt, werden die staatlich geschaffenen Anreize kleiner. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll es für Autos, die weniger als 40.000 Euro kosten, ab 2023 nur noch 4500 Euro geben, bislang sind es 6000 Euro. Für Autos, die einen Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro haben, gibt es dann 3000 Euro. Aktuell sind es 5000 Euro. 2024 sollen die Summen dann weiter reduziert werden.

Zudem wird die gesamte Fördermenge gedeckelt. Für das kommende Jahr stehen 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 sind es 1,3 Milliarden Euro. Sind diese Mittel ausgeschöpft, kann keine Förderung mehr beantragt werden.

Auch bei den Anträgen für den Umweltbonus ändert sich im kommenden Jahr etwas. Ab September 2023 kann die Kaufprämie nur noch von Privatpersonen beantragt werden.

Plug-In-Förderung fällt weg

Sogar ganz gestrichen wird die Unterstützung von Plug-in-Hybriden, also Autos, die einen Verbrennungs- und einen E-Motor haben. „Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus“, teilt das BMWK mit.

Führerscheine müssen umgetauscht werden

In Deutschland müssen in den kommenden Jahren einige Führerscheine ausgetauscht werden, um eine Vorgabe der Europäischen Union umzusetzen und die Dokumente in der EU zu vereinheitlichen. 2023 endet die Frist für alle Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt und deren Inhaber zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Exakter Stichtag ist der 19. Januar.

Wie Sie Ihren neuen Führerschein beantragen, erfahren Sie hier.

CO2-Preis wird nicht erhöht

Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine bekamen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in erster Linie durch die Energiekrise zu spüren. So kletterten beispielsweise die Spritpreise in luftige Höhen.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher hier nicht zusätzlich zu belasten, hat die Bundesregierung die eigentlich jährlich angesetzte Erhöhung der CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr für den anstehenden Jahreswechsel ausgesetzt. Die Abgabe pro Tonne bleibt somit bei 30 Euro, sodass zumindest ein Faktor für einen Anstieg der Benzin- und Dieselpreise gestrichen wurde.

Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen bedeuten andere Beiträge

Regionalklassen bestimmen mit darüber, wie hoch der Beitrag bei einer Kfz-Versicherung ausfällt. Je niedriger die Klasse ist, desto günstiger wird es – allerdings gibt es auch noch andere Faktoren. Jeder der 412 Zulassungsbezirke in Deutschland hat eigene Regionalklassen. Sie werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich neu berechnet und jeweils einzeln für Teil- und Vollkasko sowie Haftpflichtversicherung vergeben.

Für 2023 bedeutet das laut ADAC: Knapp 10,1 Millionen Autohalterinnen und -halter könnten auf günstigere Beiträge hoffen, für 5,5 Millionen werde es „vermutlich eher teurer.“ Für rund 26,8 Millionen ändere sich hinsichtlich der Regionalklassen nichts. 

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