Ein Fachanwalt erklärt, wieso die Chancen schlecht stehen, nach Vandalismus am Auto nicht selbst zahlen zu müssen. Worauf Sie achten sollten.
Nach KarnevalAuto verbeult und verkratzt – zahlt das die Kfz-Versicherung?
Schon der 11.11. hatte deutliche Spuren in der Stadt hinterlassen. Damals sorgte ein Video von Flaschenbergen, die jemand klirrend zusammenfegt, für besondere Aufmerksamkeit auf den Social-Media-Kanälen. Der Blick von einem Balkon auf hunderte Bierflaschen um, unter und auf parkenden Autos lässt erahnen, dass einige PKW mit Kratzern und Beulen aus diesem Sessionsauftakt hervorgehen werden. Ebenso jetzt, im großen Finale der Session kommt es vor, dass Anwohner ihre Autos beschädigt auffinden.
Antworten auf die Frage, wie Autofahrende im Fall von Vandalismus vorgehen können, gibt Hubert W. van Bühren dieser Zeitung, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Köln.
Zahlt meine Versicherung bei Vandalismus am Auto?
Das Wichtigste vorweg: Die Reparaturkosten würden nur übernommen, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, sagt van Bühren. Dann sind Vandalismusschäden in der Regel eingeschlossen. Allerdings gibt er zu bedenken: „Vollkaskoversicherungen gibt es häufig nur mit einer Selbstbeteiligung von etwa 500 Euro – meistens lohnt sich das nicht.“ Die Ausbesserung von Kratzern oder ein neuer Autospiegel liegen preislich meist darunter, müssten also auch mit einer Vollkaskoversicherung selbst gezahlt werden.
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Dazu kommt: Wer Vandalismus-Schäden bei der Versicherung meldet, wird unter Umständen in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. Dann steigt der Beitrag. Man sollte also vorher ausrechnen, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Schaden regulieren zu lassen.
Anzeige erstatten und Fotos machen, wenn am Auto randaliert wurde
Ist an Ihrem Auto randaliert worden, erstatten Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Meldung bei der zuständigen Polizeidienststelle sollte unverzüglich, innerhalb einer Woche, erfolgen, rät van Bühren. Jedoch sei nicht damit zu rechnen, dass die Verursacher tatsächlich gefunden würden. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und ist unter anderem nötig, weil die Versicherung sie fordert. Anzeigen können aber zum Beispiel auch bei der Aufklärung helfen, wenn sich Vandalismus in einem Gebiet häuft.
Die Anzeige erfordert Fotos des Schadens. Die betroffenen Stellen am Auto sollten von Nahem sowie das gesamte Fahrzeug mit seiner Umgebung dokumentiert werden. So empfehlen es Versicherungen, die die Bilder ebenfalls fordern. Die Versicherung ist im nächsten Schritt zu kontaktieren. Sie wird vermutlich einen Sachverständigen vorbeischicken und das weitere Vorgehen absprechen. Solange das Auto fahrtüchtig ist, kann es weiter bewegt werden, sagt van Bühren.
Mitschuld beim Parken in „Krawallzonen“?
Nun könnte man denken, wer an Karneval sein Auto auf bekannten Partymeilen wie der Zülpicher Straße oder rund um den Brüsseler Platz stehen lässt, sei selbst schuld, wenn es Kratzer davon trägt. Sogar auf der Webseite eines Versicherers ist zu lesen: „Wer wissentlich in „Krawallzonen“ parkt, handelt grob fahrlässig und die Versicherung kann den zu regulierenden Schadenbetrag kürzen.“ Van Bühren aber sagt: „Die meisten Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – außer bei Trunkenheit.“ Die Frage nach einem Selbstverschulden spielt im Fall von Vandalismus eher keine Rolle.
Viel Hoffnung, nicht selbst zahlen zu müssen, gibt es trotzdem nicht. „Das ist eine simple Geschichte, oft letztendlich unbefriedigend“, sagt Fachanwalt van Bühren.