Wer im Freibad bestohlen wird, bleibt oft auf dem Schaden sitzen. Wann die Hausratversicherung zahlt und wann nicht.
Diebstahl am BadeseeWann die Hausratversicherung zahlt – und wann nicht

Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.
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Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass Badegäste eine wichtige Frage bedenken sollten: die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen. Eine Versicherung kommt für einen Verlust im Normalfall nicht auf, wenn das Mobiltelefon lediglich unter einem Handtuch verborgen oder die Brieftasche samt Schlüsseln in der Tasche auf der Decke verbleibt.
Wenn Wertobjekte gestohlen werden, die ohne Schutz und Aufsicht zurückblieben, wird dies als einfacher Diebstahl klassifiziert. Die Hausratpolice bietet für solch einen Fall üblicherweise keinen Schutz.
Hausratpolice schützt bei Einbruchdiebstahl
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, persönliche Habe in einem Schließfach zu verwahren, wie es in Badeanstalten oft welche gibt. Sofern ein derartiges Fach gewaltsam geöffnet wird, stuft man dies als Einbruchdiebstahl ein. Gestohlene Objekte sind dann durch die heimische Hausratversicherung versichert und ihr Wiederbeschaffungswert wird erstattet.
Dasselbe trifft zu, sollte das Smartphone oder die Geldbörse mit Gewalt entrissen oder die Herausgabe durch Drohungen erzwungen werden.
Details beim Versicherungsanbieter erfragen
Laut dem BdV existieren mittlerweile ebenso Hausrat-Policen, die einen einfachen Diebstahl abdecken. Dies erfolgt jedoch nur unter speziellen Konditionen und im Rahmen von definierten Erstattungslimits. Bei Unsicherheit ist es daher sinnvoll, zuerst die Vertragsbedingungen zu prüfen oder sich direkt an den Versicherer zu wenden, um den präzisen Deckungsumfang zu erfahren. (dpa/red)
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