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Streit ums ErbeWas Sie bei Verdacht auf Erbschleicherei tun können

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Eine Pflegekraft streicht einer Seniorin über die Hand

Sind Sie Erbe und wittern einen Fall von Erbschleicherei? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dem möglichen Erbschleicher Steine in den Weg zu legen.

Wenn die Pflegekraft plötzlich erbt: Kinder zweifeln das Testament des Vaters an. Ein Experte erklärt die Rechtslage.

Zuerst verstirbt die Mutter, gefolgt vom Vater. Für die volljährigen Nachkommen scheint die Lage eindeutig: Sie betrachten sich als die einzigen Erbberechtigten. Unerwartet erhebt jedoch die Pflegeperson, welche sich in den letzten beiden Jahren um den Vater gesorgt hat, Forderungen auf das Erbe. Die Nachkommen hegen den Verdacht einer unrechtmäßigen Beeinflussung und stehen vor der Frage, welche rechtlichen Schritte sie einleiten können.

„Nötig sind stichhaltige Beweise“, erklärt Eberhard Rott, ein auf Erbrecht spezialisierter Jurist. Er empfiehlt den Betroffenen, umgehend juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Anfechtung des letzten Willens bei Gericht

Eine Option zur Abwehr einer als unrechtmäßig angesehenen letztwilligen Verfügung ist deren Anfechtung vor dem zuständigen Nachlassgericht. Hierfür muss zwingend ein schwerwiegender Grund, beispielsweise eine Täuschung oder Nötigung, vorgebracht werden. Die Anfechtung muss binnen einer Jahresfrist nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen, wofür eine formelle Erklärung bei Gericht einzureichen ist.

Die Testierfähigkeit des Verstorbenen anzweifeln

Besteht bei den Hinterbliebenen die Vermutung, dass der Erblasser die Verfügung von Todes wegen änderte, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, kann die Testierfähigkeit infrage gestellt werden. Zur Klärung wird in solchen Fällen üblicherweise ein medizinisches Gutachten eingeholt. Die finale Entscheidung über die Rechtsgültigkeit des modifizierten Testaments trifft anschließend das Nachlassgericht. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.