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Raus aus dem VertragBGH prüft Kündigung bei FitX – das sind Ihre Rechte

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Fitnessstudio

Der Bundesgerichtshof verhandelt über eine Klage gegen einen Fitnessanbieter. (Symbolbild)

Die Kündigung im Fitnessstudio ist oft ein Kampf. Wir erklären, was bei Laufzeit, Kosten und Verlängerung gilt.

Einen Vertrag für ein Fitnessstudio zu unterzeichnen, ist meist unkompliziert – die Beendigung desselben erweist sich jedoch oft als komplizierter. Anbieter versuchen, ihre Mitglieder durch Klauseln wie Mindestlaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen oder umständliche Kündigungsprozesse zu binden. Jedoch sind nicht alle dieser Maßnahmen rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich aktuell mit der Frage, wie die Bestätigungsseite bei der Online-Kündigung eines Fitnessvertrags gestaltet sein muss.

Worum geht es in dem BGH-Verfahren?

Der BGH verhandelt eine Klage, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Fitnesskette FitX mit Hauptsitz in Essen eingereicht wurde. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Webseite, über die Mitglieder die Beendigung ihres Vertrags bestätigen, nicht den rechtlichen Vorgaben genügt. Als Grund wird angeführt: Unmittelbar neben dem Formular zur Kündigung wird auffällig die Option beworben, den Vertrag lediglich zu pausieren anstatt ihn aufzulösen.

Eine Sprecherin von FitX äußerte hierzu, dass die Vertragspause keine willkürliche Werbemaßnahme darstelle, sondern in den AGB des Unternehmens eindeutig geregelt sei. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“ Laut eigenen Unternehmensangaben ist FitX der zweitgrößte Anbieter für Fitness in Deutschland. Ein Urteil in der Sache wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Wie lang darf euer Fitnessstudiovertrag laufen?

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Fitnessstudios eine anfängliche Mindestlaufzeit für Verträge festlegen, erläutert die Rechtsanwältin Caroline Sohns. „Für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen darf die aber höchstens bei 24 Monaten liegen“, so die Expertin. Solltet ihr demnach eine Vereinbarung mit einer initialen Laufzeit von drei Jahren unterzeichnet haben, ist es wahrscheinlich, dass diese Klausel keine Gültigkeit besitzt.

Darf der Vertrag automatisch verlängert werden?

Eine automatische Fortführung des Vertrags nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist prinzipiell zulässig, vorausgesetzt, dies ist im Vertragswerk klar ausgewiesen. Ebenfalls denkbar ist eine sogenannte stillschweigende Verlängerung, bei der die Vereinbarung fortbesteht, bis sie explizit beendet wird. „In diesem Fall muss man aber jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können“, führt Rechtsanwältin Sohns aus. Diese Regelung soll Konsumenten davor bewahren, durch das Versäumen einer Kündigungsfrist ungewollt für lange Zeit vertraglich gebunden zu bleiben.

Wann darf das Studio den Preis erhöhen?

Die Möglichkeit und der Zeitpunkt einer Preisanhebung sind von der jeweiligen Vertragsformulierung abhängig. Eine Bedingung ist laut Sohns aber immer, dass eventuelle Erhöhungen zuvor explizit im Vertragstext aufgeführt wurden. „Wenn klar formuliert ist, wann und weshalb sich die Kosten erhöhen, dann ist das an sich erlaubt“, erklärt Sohns. Eine allgemeine Klausel wie „Wir behalten uns vor, den Preis jederzeit anzupassen“ ist hingegen unwirksam.

Wann dürft ihr außerordentlich kündigen?

Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann die Kündigung des Vertrags normalerweise erst nach deren Ende erfolgen. Manche AGB enthalten jedoch Regelungen zu Sonderkündigungsrechten. Unabhängig davon gilt: „Man hat immer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund“, stellt Sohns fest.

Ein solcher Grund könnte beispielsweise gegeben sein, wenn das Studio seinen Betrieb einstellt oder an einen anderen Ort verlegt, sodass ein Training dort für euch nicht mehr zumutbar ist. Auch eine Erkrankung, die euch über einen längeren Zeitraum am Sport hindert, kann ein triftiger Grund sein, sofern ein Nachweis erbracht wird. Anders verhält es sich bei einem eigenen Umzug: „Das hat man selbst in der Hand. Das führt nach derzeitiger Rechtsprechung nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.“

Was müsst ihr bei der Kündigung beachten?

In der Vergangenheit musste ein Vertrag mit einem Fitnessstudio schriftlich beendet werden. Heutzutage gilt aber ein anderer Grundsatz: „Wenn man einen Fitnessstudiovertrag online abschließen kann – was meist der Fall ist – dann muss man ihn auch online kündigen können“, so Sohns. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie ein Anbieter die Online-Kündigung umsetzen muss, sind in Paragraf 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Genau diese Thematik wird nun vom BGH behandelt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.