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Aufatmen für FluggästeEntschädigung bei Verspätung ab drei Stunden bleibt bestehen

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Flughafen Brüssel-Zaventem

Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspätet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild)

Aufatmen für Flugreisende: Die geplanten Kürzungen der EU-Passagierrechte sind vom Tisch. Entschädigungen bleiben.

Gute Nachrichten für Reisende: Kürzungspläne bei Fluggastrechten abgewendet

Für alle Reisenden aus Köln und der Region gibt es positive Neuigkeiten: Angedrohte Kürzungen der Passagierrechte innerhalb der EU sind vorerst vom Tisch. Vertreter der EU-Staaten gaben in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament ihre Forderungen auf, die Entschädigungsregeln zu verschärfen.

Konkret bedeutet dies: Flugpassagiere können weiterhin bei einer Verzögerung von drei Stunden oder mehr eine Kompensation erhalten, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die Höhe der Zahlungen soll unverändert bleiben – entgegen der langen Forderung der EU-Staaten. Es fehlt nun nur noch die formale Zustimmung der Abgeordneten, welche am Montag erfolgen könnte.

Entschädigungshöhe bleibt unverändert

Wird der nun gefundene Kompromiss angenommen, besteht weiterhin Anspruch auf folgende Entschädigungszahlungen, gestaffelt nach Entfernung:

Voraussetzung für eine Kompensation ist jedoch stets, dass die Fluggesellschaft die Verzögerung verschuldet hat. Die Reform soll künftig auch genauer definieren, was als „außergewöhnliche Umstände“ gilt, bei denen die Airline nicht haftbar gemacht wird. Die Bestimmungen gelten für Flugverbindungen von Airlines aus der EU und ebenso für Starts ausländischer Gesellschaften, die innerhalb der Union abheben.

Hubig: „Wichtiger Verhandlungserfolg“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte“, sagte sie. Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Dass auch die Höhe der Kompensation unangetastet bleibe, sei aus ihrer Perspektive ein bedeutender Erfolg der Verhandlungen.

Der Kompromiss enthalte zudem weitere Verbesserungen, betonte Hubig. So solle der Preisvergleich beim Handgepäck vereinfacht werden. Passagiere sollen künftig außerdem besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen.

Formale Zustimmung steht noch aus

Repräsentanten von Parlament und EU-Staaten verhandeln seit Langem über eine Reform der Fluggastrechte, die im Wesentlichen aus dem Jahr 2004 stammen. Während die Staaten die Frist für Entschädigungen auf vier Stunden ausdehnen wollten, beharrten die Parlamentarier auf der Drei-Stunden-Regel.

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments planen für Montag ein Treffen in Straßburg, um den von den Mitgliedstaaten übermittelten Text zu begutachten. Danach fällt die endgültige Entscheidung. Sollte bis Dienstag um Mitternacht keine Übereinkunft erzielt werden, würde die bereits 2013 durch die EU-Kommission initiierte Reform scheitern.

Mit der Novellierung sollen unter anderem auch Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgeschrieben werden. Zudem sollen mehrere Urteile vom Europäischen Gerichtshof in die neuen Regelungen einfließen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.