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Das wird wichtigRente, Steuern – Was sich im Juli ändert

Lesezeit 2 Minuten
Ein Rentnerpaar steht am ansonsten menschenleeren Strand und schaut aufs Meer. (Archivbild)

Rentner und Rentnerinnen können sich im Juli auf etwas mehr Geld einstellen. (Archivbild)

Im Juli gibt es mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner. Welche zwei Berufsgruppen erwartet auch ein Plus im Geldbeutel? Was ändert sich noch?

Die Ferienzeit beginnt, der Urlaub steht an: Da kommt einem etwas mehr Geld auf dem Konto sehr gelegen. Wo mehr drin ist und welche Änderungen der Juli bringt, lesen Sie im folgenden.

Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Geld

Zum 1. Juli bekommen Rentnerinnen und Rentner 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Änderung im Juli: Opferrente steigt

Auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes fallen höher aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.

Ab Juli mehr Geld in der Altenpflege

Eine gute Nachricht: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Steuererklärung bis Ende Juli abgeben

Die Frist für die nächste Steuererklärung rückt näher: Für das Kalenderjahr 2024 muss sie bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, etwa von einem Steuerberater, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.

Flexibilität bei Pflege

Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.

Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.

Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete

Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro. (dpa)