Mehr Durchblick im Kühlregal: Eine neue Verordnung regelt ab Juni, was wirklich als „frisch“ oder „laktosefrei“ gilt.
Mehr Klarheit bei MilchWas sich bei Laktosefrei, „frisch“ und Vitamin-Werbung ändert

Bessere Kennzeichnung für Verbraucher: Eine neue Verordnung soll für klare Angaben zu Inhaltsstoffen und Wärmebehandlung bei Milchprodukten sorgen.
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Für Verbraucher in Köln und der Region, die beim Konsum von Milcherzeugnissen mit Allergien oder Intoleranzen zu kämpfen haben, gibt es positive Neuigkeiten: Eine neue Verordnung sorgt ab dem 14. Juni für mehr Klarheit im Kühlregal. Die sogenannte Milchproduktqualitätsverordnung soll irreführende Werbung eindämmen und die Beschriftungen nachvollziehbarer gestalten.
Die neuen Bestimmungen sind insbesondere für Personen mit Lebensmittelunverträglichkeiten eine deutliche Verbesserung. Zukünftig soll auf den Verpackungen von Joghurt, Milch und ähnlichen Produkten genauer ersichtlich sein, was tatsächlich enthalten ist.
Strengere Vorgaben bei Werbung mit Vitaminen
Alle Milcherzeugnisse, die ab Mitte Juni produziert werden, unterliegen fortan präziseren Kennzeichnungspflichten. «So wird künftig bei der Werbung mit Vitaminen und Zusätzen genauer hingeschaut. Vitamine dürfen nicht beliebig zugesetzt oder beworben werden, sondern nur nach bestimmten Vorgaben», erläutert Daniela Krehl, Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale Bayern. Damit soll verhindert werden, dass zuckerreiche Produkte nur durch den Hinweis auf Vitamine einen gesünderen Anschein erwecken.
Produzenten sind zudem verpflichtet, auf der Verpackung exakt anzugeben, ob und in welchem prozentualen Anteil andere Milchsorten wie Schaf- oder Ziegenmilch enthalten sind. Eine Kennzeichnung ist ebenfalls erforderlich, falls Milchkomponenten durch pflanzliche Alternativen ausgetauscht wurden.
Klare Definition für „laktosefrei“
Für den Begriff „laktosefrei“ existierte bisher keine verbindliche Regelung, was zu unterschiedlichen Interpretationen führte. Zukünftig ist die Deklaration als „laktosefrei“ nur noch gestattet, wenn ein Erzeugnis weniger als 0,1 Gramm Laktose je 100 Gramm aufweist. «Außerdem muss dieser Wert künftig direkt angegeben werden, zum Beispiel mit dem Hinweis "Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g". Das hilft besonders Menschen mit Laktoseintoleranz, weil sie sich besser auf die Angaben verlassen können», führt Krehl aus.
Transparenz bei der Wärmebehandlung
Die Deklaration der thermischen Behandlung von Milch wird ebenfalls klarer. Zukünftig müssen Begriffe wie „pasteurisiert“ (kurzzeitige Erhitzung auf 72 bis 75 Grad), „ultrahocherhitzt“ (Erhitzung auf 135 Grad für wenige Sekunden) oder „sterilisiert“ (längere Erhitzung auf 100 Grad) eindeutig verwendet werden. Krehl erklärt dazu: «Dadurch wird transparenter, warum manche Milch nur wenige Tage hält und andere mehrere Wochen haltbar ist.»
Was künftig als „frisch“ gilt
Als besonders bedeutsam stuft Daniela Krehl die Vorschrift zur Kennzeichnung „frisch“ ein. Thermisch behandelte Milch darf zukünftig nur noch als „frisch“ vermarktet werden, sofern ihre Haltbarkeit bei höchstens 8 Grad auf maximal drei Wochen begrenzt ist. «Damit soll verhindert werden, dass sehr lange haltbare Produkte trotzdem einen besonders frischen Eindruck vermitteln», so die Verbraucherschützerin.
Insgesamt zielen die neuen Regelungen darauf ab, den Schutz der Konsumenten zu stärken und für mehr Durchblick beim Erwerb von Milcherzeugnissen zu sorgen. (dpa/red)
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