Pakete, Kurzarbeit, BußgelderWas sich im Mai für Verbraucher ändert

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Kunden der Post können sich ab Mai freuen.

Köln – Auch im Mai müssen sich Verbraucher auf neue Gesetze einstellen. Eine Regelung wird alle freuen, die ihren Liebsten in der Ferne zum Geburtstag gerne ein Päckchen schicken. Was sich ab dem 1. Mai 2020 ändert:

Pakete werden bei der Post günstiger

Wer häufiger ein Paket mit der Post versendet, kann sich auf den Mai freuen. Der Paketdienst DHL der Post zieht die Preiserhöhungen vom Januar zurück. Die Preiserhöhungen nimmt das Unternehmen wegen eines Rechtsstreits mit der Bundesnetzagentur zurück, die die Preise für zu teuer hielt. Ein mittelgroßes Päckchen kostet dann wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro und für ein 10-Kilo-Paket zahlen Kunden künftig wieder einen Euro weniger, also 9,49.

Kurzarbeit

Wegen der Corona-Krise hat sich die Bundesregierung auf neue Regelungen für die Kurzarbeit geeinigt. Ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember wird für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Berlin bekommt neuen Feiertag

Wer in Berlin lebt, kann sich in diesem Jahr über einen zusätzlichen, einmaligen Feiertag freuen. Am 8. Mai wird in Berlin dem 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs gedacht. Der Rest der Republik muss dagegen arbeiten – ab 2021 ist das Datum auch für alle Berliner wieder ein normaler Werktag.

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Mindestlohn steigt für Maler und Steinmetze

Für ungelernte Arbeitskräfte im Bereich Maler und Lackierer steigt der Mindestlohn auf 11,10 Euro. Gesellen erhalten bundesweit mindestens 13,50 Euro pro Stunde. Bisher gab es im Westen und Osten der Bundesrepublik unterschiedliche Mindestlöhne. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigt der Mindestlohn auf 12,20 Euro.

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Bereits ab dem 28. April gelten für Autofahrer strengere Regeln, vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Mit diesen Datum tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Welche Regeln genau verschärft werden und welche Bußgelder sich erhöhen, lesen Sie in diesem Überblick.

Verbot von Menthol-Zigaretten

Menthol-Zigaretten dürfen ab dem 20. Mai 2020 nicht mehr innerhalb der Europäischen Union verkauft werden. Grundlage dafür ist das EU-Verbot für Zigaretten und Drehtabakerzeugnisse mit Aromen, „die den Geschmack und Geruch von Tabak überdecken”. Laut EU-Kommission gilt das Verkaufsverbot für Tabakerzeugnisse „mit einem Marktanteil von 3 Prozent oder mehr”. Darunter gehören unter anderen auch Menthol-Zigaretten.

Das Verbot ist Teil der bereits 2016 eingeführten neuen Tabak-Richtlinien in allen EU-Mitgliedsländern, die vor allem junge Menschen davon abhalten sollen, mit dem Rauchen anzufangen. Menthol-Zigaretten gelten als Einsteiger-Zigaretten, da sich ihr Rauch besser inhalieren lasse und ihr Konsum somit schneller abhängig mache. (rha)

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