Die bekannte Regel für den Reifenwechsel von „O bis O“ ist eine gute Orientierung. Doch wer selbst Hand anlegt, sollte die versicherungsrechtlichen Fallstricke kennen.
Reifenwechsel mit RisikoWann die Versicherung bei Schäden durch Eigenmontage zahlt

Werkstatt bietet zusätzliche Sicherheit: Wird der Reifenwechsel von Profis durchgeführt, haften diese bei möglichen Montagefehlern.
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Die Eselsbrücke „Von O bis O“ ist den meisten Fahrzeughaltern geläufig und rät zur Nutzung von Winterreifen von Oktober bis Ostern. Der ADAC legt jedoch nahe, mit dem Umrüsten auf Sommerpneus zu warten, bis die Temperaturen dauerhaft im zweistelligen Bereich liegen und kein Bodenfrost mehr droht. Die Entscheidung, ob man den Wechsel selbst vornimmt oder eine Fachwerkstatt beauftragt, hat erhebliche versicherungstechnische Konsequenzen.
Wer sich für die eigenhändige Montage entscheidet, trägt bei dabei entstehenden Beschädigungen unter Umständen die Kosten selbst. Beschädigungen am eigenen Fahrzeug, etwa durch einen falsch positionierten Wagenheber, sind nur über eine Vollkaskoversicherung mit abgedeckten Eigenschäden versichert. Das teilt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit, wie die dpa berichtet.
Wer haftet bei Schäden durch fehlerhafte Montage?
Das Gleiche trifft zu, wenn es infolge einer fehlerhaften Montage zu späteren Defekten kommt. Sollte sich zum Beispiel während der Fahrt ein Rad lösen, deckt die Kosten am eigenen Auto ebenfalls nur eine Vollkaskopolice, die Eigenschäden einschließt. Werden dabei jedoch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, greift laut Aulbach die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Beauftragung einer Fachwerkstatt kann diese für eventuelle Schäden zur Verantwortung gezogen werden.
Eingelagerte Räder: Wann greift der Versicherungsschutz?
Auch bei der Aufbewahrung der Winterräder bis zur nächsten Saison sind versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Werden die Räder in der privaten Garage oder im Keller deponiert, bietet die Hausratversicherung laut Ingo Aulbach nur in Ausnahmefällen Schutz. Die Kfz-Teilkasko kommt für einen Diebstahl aus einem gesicherten Raum im Normalfall auf. Ein Blick in die Vertragsunterlagen oder eine Nachfrage beim Versicherungsanbieter verschafft hier Gewissheit.
Eine Leistung der Teilkasko ist auch bei einer Entwendung der Räder möglich, wenn diese bei einem Reifen- oder Autohändler aufbewahrt wurden. Bei diesem Dienstleister sollte man sich aber zusätzlich informieren, ob und bis zu welcher Summe er bei einem Verlust des Radsatzes haftet. (red)
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