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Schlechtes Netz, Geld zurückNeue App-Tests ermöglichen Kündigung oder Preisminderung

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Antennenanlage für Mobilfunk

Einer von Zehntausenden Mobilfunk-Antennenstandorten in Deutschland. (Archivbild)

Wenn die mobile Datenverbindung zu langsam ist, eröffnen sich bald Optionen zur Preissenkung oder Kündigung. Eine neue Verfügung der Bundesnetzagentur schafft hierfür die Grundlage.

Kunden in Deutschland mit unzureichender Mobilfunkabdeckung haben zukünftig die Möglichkeit, mittels Tests eine vorzeitige Vertragsbeendigung zu erwirken oder eine Reduzierung der Kosten zu verlangen. Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch die Veröffentlichung einer entsprechenden Anordnung mitgeteilt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet.

Das seit Dezember 2021 bestehende, sogenannte Minderungsrecht wird dadurch praktisch umsetzbar. Bisher mangelte es an der erforderlichen Verordnung sowie an rechtlich bindenden Testverfahren, um dieses Recht geltend zu machen. Ab kommendem Montag wird es Kunden möglich sein, über eine Applikation Messungen vorzunehmen, die Leistungsmängel belegen. Laut der Bundesnetzagentur besteht ein Rechtsanspruch, falls „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der realen und der vertraglich garantierten Leistung festgestellt werden.

Das Messverfahren mittels App im Detail

Die Bundesnetzagentur definiert nun den präzisen Messkatalog, der als Grundlage für eine Preissenkung oder Vertragsauflösung dient. Ein Behördenentwurf aus dem Jahr 2024 sah vor, dass insgesamt 30 Messungen an fünf unterschiedlichen Tagen mit der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur erforderlich sind. Für ländliche Regionen sollte der Grenzwert für eine anerkannte Minderleistung bei 10 Prozent der vertraglich zugesagten Höchstleistung angesetzt werden. Wer dort also wiederholt unter diesen Wert fällt, kann eine Minderung beanspruchen. In Arealen mit mittlerer Siedlungsdichte betrug der vorgeschlagene Grenzwert 15 Prozent, in urbanen Zentren 25 Prozent. Die genaue Höhe der Preissenkung ist individuell mit dem Provider auszuhandeln oder muss gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Telekommunikation - Funklöcher

Wo ist es denn, das gute Netz? (Archivbild)

Einwände der Verbraucherzentrale NRW

Die Neuregelung sei längst fällig gewesen, monieren Verbraucherschützer. Obwohl sie das Minderungsrecht prinzipiell begrüßen, erachten sie die im Jahr 2024 vorgeschlagenen Kriterien als unzureichend. Laut dpa äußert sich Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW wie folgt: „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“. Er fügt hinzu: „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“

Im Bereich des Festnetzes, wo eine vergleichbare Regelung seit 2022 besteht, säßen laut Flosbach die Provider erfahrungsgemäß meist am längeren Hebel. Die Lage im Mobilfunk gestalte sich jedoch different. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen“, erläutert Flosbach. Als besonders nützlich erweise sich das Sonderkündigungsrecht, weil im Mobilfunkmarkt alternative Netze existieren, die standortabhängig eine höhere Performance zusagen.

Telekommunikationsbranche spricht von „bürokratischem Monster“

Kritik wird von Repräsentanten der Telekommunikationsbranche geäußert. Der politisch verabschiedete Minderungsanspruch im Mobilfunk sei „kaum praxistauglich“, beanstandet Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. Das Testverfahren sei komplex und wirke eher abschreckend. Ferner könnten externe Faktoren die Resultate beeinflussen, weswegen der Sektor signifikante Zweifel an der Verlässlichkeit hege. Ufer nannte die Regelung ein „weiteres bürokratisches Ungetüm“. (red)

Eine Repräsentantin der Deutschen Telekom teilte mit, dass ihr Unternehmen aktuell nur eine geringe Anzahl an Messprotokollen bezüglich des schon gültigen Minderungsanspruchs im Festnetz empfange. Jeder einzelne Vorgang werde aber gewissenhaft untersucht. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.