Der Tankrabatt endet und Sprit wird teurer. Zudem gibt es neue Regeln für Honig, Milch und den Online-Einkauf.
Teurer Sprit, neue RegelnWas sich im Juni bei Tanken, Einkaufen und Fußball ändert

Verbraucher sollen durch die neue Regel geschützt werden. (Symbolbild)
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Für Fahrzeugführer endet im Juni eine finanzielle Erleichterung: Die vorübergehende Senkung der Kraftstoffsteuer durch die Bundesregierung, bekannt als Tankrabatt, läuft zum Monatsende aus. Obwohl die Rohölpreise hoch sind, konnten Autofahrer zuletzt etwas sparen. Wann die Kosten an den Tankstellen wieder anziehen, ist noch offen. Ein abrupter Preissprung um Mitternacht wird jedoch nicht erwartet, da die sogenannte 12-Uhr-Regel eine Preiserhöhung durch Tankstellen nur einmal pro Tag zur Mittagszeit gestattet.
Der wesentliche Preisanstieg wird für den 30. Juni oder den 1. Juli erwartet. Erfahrungen aus dem Jahr 2022 deuten jedoch darauf hin, dass ein gradueller Anstieg der Preise schon in den Tagen zuvor einsetzen könnte. Ein weiterer Faktor ist der Zeitpunkt, zu dem der Treibstoff die Raffinerie oder das Lager verlässt, da dieser für die Besteuerung maßgeblich ist. Aus diesem Grund könnten zahlreiche Tankstellen nach dem Stichtag noch über Bestände verfügen, die zu einem geringeren Steuersatz eingekauft wurden.
Neue Kennzeichnungspflicht für Honig
Für Konsumenten von Honig wird ab dem 14. Juni mehr Klarheit bei der Herkunft geboten. Eine neue Vorschrift besagt, dass bei Mischhonig sämtliche Ursprungsländer auf dem Etikett aufgeführt sein müssen. Zusätzlich ist die Angabe des jeweiligen prozentualen Mengenanteils erforderlich. Damit entfällt die bisher gängige, unspezifische Deklaration „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Produkte, die noch nach der alten Regelung vor diesem Datum abgefüllt wurden, dürfen allerdings weiterhin im Handel bleiben.

Mehr Informationen sind bald auf Honiggläsern zu finden. (Symbolbild)
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Online-Einkäufe: Vereinfachter Widerruf für Verbraucher
Ab dem 19. Juni wird es für Verbraucher einfacher, online abgeschlossene Verträge rückgängig zu machen. Eine Gesetzesänderung verpflichtet Unternehmen, eine deutlich erkennbare Schaltfläche zum Widerruf auf ihren Webseiten und in ihren Apps zu integrieren. Ziel ist es, den Prozess des Widerrufs so unkompliziert zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst. Diese Maßnahme soll zudem manipulative Gestaltungselemente, sogenannte „Dark Patterns“, verhindern, die Kunden zu unbeabsichtigten Käufen bewegen.

Steigen die Preise an der Tankstelle? (Symbolbild)
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Fußball-Weltmeisterschaft mit verschärften Verhaltensregeln
Am 11. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft, die in diesem Jahr in den USA, Kanada und Mexiko stattfindet. Das Turnier führt strengere Verhaltensvorschriften ein. So kann ein Spieler, der sich während einer Auseinandersetzung mit einem Gegenspieler die Hand vor den Mund hält, mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen werden. Diese Regelung zielt darauf ab, diskriminierende Äußerungen zu unterbinden, die Spieler durch das Verdecken ihres Mundes oft zu verbergen versuchen.

Fußballfans freuen sich schon auf die WM. (Archivbild)
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Des Weiteren kann das Verlassen des Spielfelds aus Protest gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters ebenfalls zu einer Roten Karte führen. Diese Sanktion betrifft auch Teamoffizielle, die ihre Spieler zu einem solchen Schritt anhalten. Sollte eine Mannschaft auf diese Art einen Abbruch des Spiels herbeiführen, erfolgt in der Regel eine Wertung der Partie zugunsten des gegnerischen Teams.
Neuregelung für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom
Eine Vereinfachung bei der Weitergabe von Solarstrom an Nachbarn tritt künftig in Kraft. Das sogenannte „Energy Sharing“ wird ab dem 1. Juni 2026 mit weniger bürokratischem Aufwand umsetzbar sein. Diese neue Regelung ermöglicht es, erneuerbare Energie innerhalb von lokalen Gemeinschaften zu teilen. Eigentümer, die überschüssigen, lokal produzierten Strom erzeugen, können diesen an Anwohner im selben Viertel veräußern und sind dabei von zahlreichen Verpflichtungen befreit, die für herkömmliche Energieversorger gelten. Im Gegensatz zum Mieterstrommodell steht hierbei keine Vollversorgung im Fokus.

Beim Energy Sharing gelten auch Regeln. (Archivbild)
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Gänzlich ohne Auflagen wird dieses Modell jedoch nicht auskommen. Zu den Bedingungen zählt beispielsweise eine im Viertelstundentakt erfolgende Messung von Stromerzeugung und -verbrauch. Darüber hinaus sind laut Gesetzgeber zwei Vertragsabschlüsse notwendig: ein Stromliefervertrag sowie eine Vereinbarung, die die Einzelheiten der gemeinschaftlichen Nutzung regelt.
Milchprodukte: Verständlichere Etiketten für Verbraucher
Eine neue Verordnung für Milcherzeugnisse wird am 14. Juni wirksam. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch die neue Milchproduktqualitätsverordnung vor allem die Kennzeichnung genauer und verständlicher“, erläutert Daniela Krehl, die als Ernährungsexpertin für die Verbraucherzentrale Bayern tätig ist.

Was ist drin in der Milch? (Symbolbild)
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Für die Kennzeichnung „laktosefrei“ wird ein präziser Grenzwert eingeführt. Ein Erzeugnis darf diese Bezeichnung nur tragen, wenn der Laktosegehalt unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm liegt. Der genaue Wert ist zukünftig auf der Verpackung anzugeben. Des Weiteren erfolgt eine deutlichere Kennzeichnung der Wärmebehandlung von Milch. Auch der Begriff „frisch“ ist nun reguliert. „Künftig darf wärmebehandelte Milch nur dann mit ‚frisch‘ beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad höchstens drei Wochen haltbar ist“, führt Krehl aus.
Beginn der Sommerferien in ersten Bundesländern
Der Beginn der Sommerferien steht in den ersten Bundesländern bevor. Schülerinnen und Schüler in Hessen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland starten am 26. Juni in die schulfreie Zeit. Den Abschluss bildet wie üblich Bayern, wo die Ferien am 31. Juli beginnen. (dpa/red)
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