Kinderlose und Gutverdiener zahlen ab 2027 mehr für die Pflegeversicherung. Ab 2028 soll ein weiterer Zuschlag dazukommen.
Kinderlose und GutverdienerSteigende Pflegebeiträge für viele – wie viel macht das aus?

Ab dem 1. Januar 2027 steigen vor allem die Pflegebeiträge für Kinderlose.
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Ab dem kommenden Jahr zahlen viele Menschen mehr Beiträge für die Pflegeversicherung. Nach den Plänen des Bundeskabinetts trifft es ab 2027 vor allem Kinderlose und Gutverdiener, ab 2028 soll zudem ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben werden. Von dem Zuschlag sollen zum Beispiel pflegende Angehörige ausgenommen werden.
Einen Zuschlag zahlen kinderlose Pflegeversicherte gegenüber Versicherten mit Kindern bereits jetzt. Auf deren Beitragssatz von 3,6 Prozent kommen für Kinderlose aktuell 0,6 Prozentpunkte on top, ab 2027 sollen es 0,9 Prozentpunkte sein - also dann 4,5 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zwar grundsätzlich hälftig. Weil Arbeitnehmer den Zuschlag aber alleine tragen, sind sie mit 2,7 Prozentpunkten belastet, Arbeitgeber mit 1,8.
Zudem soll zum 1. Januar 2027 auch die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro pro Monat angehoben werden. Bis zur Höhe dieses Einkommens zahlen Gutverdiener dann Pflegebeiträge, auf jeden Euro darüber muss kein Pflegebeitrag mehr bezahlt werden.
Mehrbelastung kann mehrere hundert Euro betragen
Wie wirken sich die geplanten Änderungen konkret auf den Geldbeutel von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus? Das Ratgeberportal Finanztip rechnet es an einigen Beispielen vor:
Wer 3.000 Euro brutto pro Monat verdient, kinderlos und gesetzlich pflichtversichert ist, zahlt nach den Plänen ab dem 1. Januar 2027 pro Monat 9 Euro mehr - macht 108 Euro jährlich. Bei einem Bruttoverdienst von 5.000 Euro pro Monat steigt der Beitrag für Versicherte um 15 Euro je Monat beziehungsweise 180 Euro pro Jahr. Ab 6.375 Euro beträgt die Mehrbelastung rund 32,60 Euro pro Monat oder rund 391 Euro im Jahr, weil gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze steigt.
Wer bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 5.000 Euro einen Ehe- oder Lebenspartner mit familienversichert, muss ab 2028 - sofern kein Ausnahmetatbestand greift - mit einem weiteren Zuschlag in Höhe von 26 Euro pro Monat beziehungsweise 312 Euro im Jahr rechnen. Für einen kinderlosen Beschäftigten betrüge die jährliche Mehrbelastung in dem Fall dann insgesamt 492 Euro gegenüber 2026.
In Sachsen werden Arbeitnehmer stärker belastet
Wichtig: Die Zahlen gelten für gesetzlich Pflegeversicherte außerhalb Sachsens. In Sachsen ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine andere. Arbeitnehmer tragen dort einen höheren Anteil als in den anderen Bundesländern. Grund dafür ist, dass der Buß- und Bettag ausschließlich dort bei der 1995 durchgeführten Reform zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung ein gesetzlicher Feiertag geblieben ist. (dpa/red)
