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Steuer-Trick gegen ZinsenWie Sie bei verpasster Frist Nachzahlungszinsen umgehen

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Eine Frau macht eine Steuererklärung am PC

Verpasste Frist, zusätzliche Kosten: Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge und Zinsen auf Steuernachzahlungen anfallen.

Frist für die Steuererklärung 2024 verpasst? So können Sie teure Zinsen auf Nachzahlungen noch vermeiden.

Für die Abgabe der Steuererklärung 2024 ist ein entscheidender Termin für alle Pflichtveranlagten bereits verstrichen. Der Stichtag war der 30. April 2026, eine Frist, die auch bei Inanspruchnahme professioneller Hilfe durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine galt. Im Gegensatz dazu ist für den Besteuerungszeitraum 2025 die Frist der 31. Juli 2026. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich diese auf den 1. März 2027.

Eine verspätete Einreichung der Steuerunterlagen kann finanzielle Konsequenzen haben. Laut Jana Bauer, der Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), können dann Säumniszuschläge sowie Zinsen auf eventuelle Nachzahlungen fällig werden. Die Verzinsung für das Steuerjahr 2024 läuft bereits seit dem 1. Juni 2026. „Selbst wenn die Steuererklärung gerade noch fristgerecht eingereicht wird, kommt es regelmäßig zur Verzinsung, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung länger dauert“, so Bauer.

Vorauszahlung als Schutz vor Zinsforderungen

Es besteht allerdings eine Option, um die Zinszahlungen komplett zu vermeiden oder zu mindern. Jana Bauer empfiehlt, den voraussichtlichen Nachzahlungsbetrag eigeninitiativ an das zuständige Finanzamt zu entrichten, bevor der Steuerbescheid ausgestellt wird. Bei dieser Überweisung müssen die Steuernummer und der Betreff „Einkommensteuer 2024“ (oder 2025) angegeben werden.

Des Weiteren sollte die Finanzbehörde schriftlich oder digital via Elster darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass die Zahlung als freiwillige Vorauszahlung auf die erwartete Steuerschuld erfolgte. Akzeptiert das Amt diese Zahlung, können Nachzahlungszinsen umgangen werden, was selbst für die verspätete Erklärung für 2024 noch möglich ist.

Vorauszahlung für 2024: Stichtag ist Ende Juni

Eine Zahlung der geschätzten Steuerschuld bis zum 30. Juni 2026 ist ausreichend, um Zinsen für den ersten Säumnismonat zu verhindern. Der Grund dafür ist, dass die Verzinsung lediglich für vollständige Monate nach dem Fristende anfällt.

Für das Steuerjahr 2025 startet der Zinslauf erst am 1. April 2027. Derzeit wird vom Finanzamt ein monatlicher Zinssatz von 0,15 Prozent berechnet. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.