Abo

AnleitungSo geht die Steuererklärung mit Elster – Schritt für Schritt erklärt

Lesezeit 4 Minuten
Die Steuer-Plattform „Elster“ ist auf dem Bildschirm eines Laptops zu sehen.

Mit Elster und ein paar Tricks ist die Steuererklärung lange nicht so kompliziert, wie viele denken.

Viele Menschen verschenken Jahr für Jahr Geld, dabei ist die Steuererklärung mit Elster schnell erledigt. Eine Anleitung in fünf Schritten.

Wenn Sie Elster zum ersten Mal nutzen: Bevor Sie starten, müssen Sie sich einmalig registrieren. Da Sie einen Code per Post erhalten, planen Sie lieber genügend Puffer zum Fristende ein. Oder Sie erledigen das schon vorher mal, dann wird’s am Ende nicht zu knapp. So geht’s:

Schritt 1: Registrierung bei Elster

1. Auf dem Portal www.elster.de anmelden. Sie bekommen per Mail eine Aktivierungs-ID und per Post einen Aktivierungscode zugesandt. Das kann bis zu 14 Tage dauern, je nach Streiklage auch länger. Mit ID und Code können Sie nun 2. die Zertifikatsdatei aktivieren. Speichern Sie diese sicher ab. Ab jetzt können Sie sich mit der Zertifikatsdatei und Ihrem Passwort bei Elster einloggen.

Schritt 2: Einkommensteuererklärung anlegen

Auf der Startseite von „Mein Elster“ wählen Sie die Kachel „Neues Formular – Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“. Sie wählen dann das Jahr aus, für das Sie die Steuererklärung abgeben wollen. Also meist das abgeschlossene vergangene Jahr, aktuell zum Beispiel 2022. Fahren Sie ohne Datenübernahme fort.

Tipp: Wenn Sie Elster schon länger nutzen, können Sie hier Daten aus dem Vorjahr übernehmen. Das ist sinnvoll, wenn sich eh wenig geändert hat. Werfen Sie trotzdem lieber einen kritischen Blick darauf, ob noch alle Angaben aktuell sind.

Schritt 3: Anlagen auswählen

Hier geht es darum, dass Sie alle Formulare haben, die Sie brauchen und nicht unnötig viel ausfüllen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Nachdem Sie Namen und Steuer-Identifikationsnummer eingetragen haben, bietet Elster Ihnen einen Anlageassistenten an. Der fragt etwa ab, ob Sie Angaben zu Kindern oder einer energetischen Sanierung am Haus machen wollen, um die richtigen Anlagen hinzuzufügen.

Alternativ wählen Sie selbst: Klicken Sie dafür „Ohne Anlageassistenz fortfahren“. Hier können Sie alle Anlagen hinzufügen, die Sie brauchen. Tipps dazu hat Steuerberater Lars Nottelmann, er ist Vizepräsident des Steuerberater-Verbands Köln.

  • Vorausgewählt sind Hauptvordruck und Vorsorgeaufwendungen, wo etwa Beiträge zur Krankenversicherung eingetragen werden. Die braucht jeder.
  • Angestellte wählen die Anlage N, wo alles eingetragen wird, was mit ihrer Tätigkeit zu tun hat. Paare füllen die Anlage ein- bis zweimal aus, erklärt Nottelmann. „Wenn beide in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, dann zweimal.“ Bei Elster gibt es dafür Person A und Person B.
  • In die Anlagen Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen und außergewöhnliche Belastungen kann fast jeder etwas eintragen und sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.
  • Die Anlage KAP brauchen Sie, „falls Sie Kapitaleinkünfte oberhalb des Freibetrags haben“, sagt Nottelmann. Der liegt für 2022 noch bei 801 Euro. Ab 2023 gilt ein Freibetrag von 1000 Euro.

Für Familien:

Familien brauchen die Anlage Kind. Häufig werde die Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen gebraucht, sagt Nottelmann. „Bei der kann man beispielsweise von der Nebenkostenabrechnung den Dienstleistungsanteil eintragen.“ Auch Kosten für den Babysitter oder eine Haushaltshilfe kommen hierhin.

In die Anlage Sonderausgaben werden etwa Spenden, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Altersvorsorgebeiträge oder Unterhaltszahlungen an Ex-Partner eingetragen.

Unter außergewöhnliche Belastungen können Sie Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern oder sich selbst eintragen. Und beispielsweise Gesundheitsausgaben, wenn sich viel anhäuft, das die Kasse nicht zahlt und Sie über der zumutbaren Belastungsgrenze liegen: Brillen, Zahnspangen, Zahnreinigung oder Therapien.

Für Rentner und Pensionäre:

Rentner und Pensionäre benötigen die Anlage R. Auch hier gibt es Person A und B. Ausgefüllt wird sie für jede Person, die eine Rente oder Pension bekommt, erklärt Nottelmann. Wichtig: Rentenbezüge gehören in die Anlage R, Beiträge in die Rentenkasse dagegen in die Anlage Vorsorgeaufwand. „Manche Formulare haben Einnahmen und manche nur Ausgaben.“ Hier gerate häufig etwas durcheinander.

In vielen Fällen kommt die Anlage außergewöhnliche Belastungen hinzu. Nicht nur wegen Pflegekosten und hoher Gesundheitsausgaben – etwa für Physiotherapie, Fahrtkosten zum Arzt, Zuzahlung zu Medikamenten oder Reha. „Hier wird zum Beispiel auch der Behindertenpauschbetrag eingetragen.“ Im Alter wird oft eine Schwerbehinderung für körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen anerkannt. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können zum Beispiel eine Haushaltshilfe, Gärtner oder eine ambulante Pflegekraft eingetragen werden.

Tipp: Falls doch etwas fehlt, kommen Sie über das kleine Seiten-Symbol unten links jederzeit zurück zur Liste und können Anlagen hinzufügen oder löschen.

Schritt 4: Anlagen ausfüllen

Welche Unterlagen Sie brauchen könnten:

  • Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber
  • Nebenkostenabrechnungen von Haus oder Wohnung
  • Kontoübersicht oder Rechnungen für alles, was Sie absetzen wollen. Zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Spenden, Kontoführungsgebühren und Werbungskosten.
  • Bei Kapitaleinkünften: Jahressteuerbescheinigung der Bank oder Banken
  • Bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld: Bescheinigung über erhaltene Leistungen
  • Für Rentner: Rentenbezugsmitteilung. Die wird auf Anfrage von der Deutschen Rentenversicherung ausgegeben.

Hier finden Sie alle gängigen Werte, die abgefragt werden. Hilfe zu einzelnen Anlagen finden Sie etwa bei auf den Seiten von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerhilfeprogrammen, Stiftung Warentest, Finanztip und zum Beispiel bei „Finanznerd“ Simon Neumann in Videos erklärt.

Wichtige Tipps:

Nutzen Sie die Hilfen in der linken Spalte: Das Symbol links oben mit den drei Strichen zeigt in der Übersicht, welche Punkte schon erledigt sind und was fehlt.

Das Seiten-Symbol links unten bringt Sie zurück zur Anlagen-Auswahl.

Lesen Sie aufmerksam, ob Sie einen Punkt wirklich ausfüllen müssen. Bei vielen Seiten wird das nicht der Fall sein.

Schritt 5: Steuererklärung abschicken

Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen können, überprüft Elster automatisch, ob Sie alle nötigen Felder ausgefüllt haben oder ob es noch Ungereimtheiten gibt. Beispielsweise gibt das Programm Hinweise auf fehlende Anlagen, die wegen vorheriger Angaben nötig werden. Sie haben im Hauptvordruck unter „Ergänzende Angaben“ außerdem die Möglichkeit, Ihrer Steuer noch eine Bemerkung hinzuzufügen.

Belege müssen nicht mehr mitgeschickt werden, es sei denn, es wird ausdrücklich verlangt. Am Ende des Hauptvordrucks können Sie dazu eine Anmerkung machen. Ansonsten erhalten Sie schriftlich eine Aufforderung, welche Unterlagen genau Sie nachreichen sollen.

Dann lieber noch die Bankverbindung prüfen, damit die Erstattung auch auf Ihrem Konto landet. Hat Elster nichts mehr auszusetzen, können Sie Ihre Steuererklärung abschicken. Erledigt!

Rundschau abonnieren