Im HotelDarf ein Doppelzimmer genauso viel kosten, wenn man alleine darin wohnt?

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Wenn man alleine reist, braucht man eigentlich kein Doppelbett. 

  • In unserer Serie „Recht und Ordnung“ befassen wir uns mit juristischen Themen aller Art – und verschaffen Ihnen mehr Durchblick im Paragrafen-Dschungel.
  • Dafür befassen sich eine Staatsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Jura-Professorin in ihrer Kolumne regelmäßig mit einem konkreten Fall.
  • Diesmal befasst sich Rechtsanwalt Martin W. Huff damit, wie viel ein Doppelzimmer kostet, wenn man alleine reist.

Köln – Ich bin verwitwet und reise allein. Mit fremden Menschen ein Doppelzimmer teilen will ich nicht. Es ärgert mich allerdings, dass für ein Einzelzimmer fast immer ein Aufschlag zu zahlen ist. Manchmal beträgt der Aufschlag bis zu 50 Prozent. Ich bekomme aber für den Aufschlag doch keine zusätzliche Leistung. Ist das keine Diskriminierung für Alleinreisende, zumal hiervon insbesondere Ältere betroffen sind?

Wenn ich Sie richtig verstehe, meinen Sie, dass Sie für die Nutzung eines Doppelzimmers als Alleinreisender einen Preis zahlen müssen, der höher ist als die Hälfte des Preises bei Nutzung des Zimmers durch zwei Personen. Denn bei einem Einzelzimmer gibt es ja keinen Aufschlag zu den angebotenen Preisen. Nur dann, wenn für das Doppelzimmer der Preis pro Person ausgewiesen ist und das Zimmer nicht von zwei Personen genutzt wird, wird ein anderer Preis berechnet.

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Martin Huff

Martin W. Huff, geboren 1959 in Köln, ist seit 2008 Geschäftsführer und Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Köln. 

Foto: Uwe Weiser

Martin W. Huff, geboren 1959 in Köln, ist seit 2008 Geschäftsführer und Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Köln. Er war lange Jahre Mitglied der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Chefredakteur der Neuen Juristischen Wochenschrift, der größten Fachzeitschrift für Juristen. Er befasst sich als Rechtsanwalt in der Kanzlei LLR Rechtsanwälte intensiv mit dem Medienrecht und dem Recht der Freiberufler. Er ist zudem Mitglied der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. 

Dabei ist zunächst festzuhalten, dass viele Hotels oder Pensionen mittlerweile einen einheitlichen Preis für ein Doppelzimmer ausschreiben, egal ob es allein oder zu zweit genutzt wird. Es liegt in der Freiheit jedes Beherbergungsbetriebs, Zimmer zu einem Preis anzubieten, wie das Unternehmen ihn festsetzen möchte.

Der Aufwand ist der gleiche, egal ob ein Gast oder zwei

Wenn es ein Doppelzimmer mit einem festen Preis zum Beispiel auf den einschlägigen Internetportalen anbietet, gibt es keine Verpflichtung, bei einer Einzelbelegung einen Rabatt zu gewähren. Denn der Aufwand ist in der Regel der gleiche, etwa für die Reinigung des Zimmers oder die Wäsche. Auch die Kostenunterschiede für Strom und Wasser fallen im Schnitt kaum ins Gewicht, egal ob nun eine Person oder zwei Personen das Zimmer nutzen.

Da gibt es schließlich ganz unterschiedliche individuelle Gewohnheiten: Ein ausgesprochener Langduscher dürfte den Wasserverbrauch von zwei Gästen mit Katzenwäsche locker übertreffen. Übrigens spielt auch bei einer Ferienwohnung die Zahl der Nutzenden meist keine entscheidende Rolle für den Preis.

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Wird der Preis pro Person im Doppelzimmer ausgewiesen, so kalkuliert das Unternehmen damit, dass auch zwei Personen das Zimmer nutzen. Ein Beispiel: Der Preis für das Doppelzimmer pro Person beträgt 150 Euro, zusammen also 300 Euro pro Nacht. Wird das Zimmer allein genutzt, beträgt der Preis mit dem in Ihrem Beispiel gewählten Zuschlag 150 Euro plus 75 Euro, in Summe 225 Euro. Das Hotel ist also bereit, das Zimmer bei Nutzung durch eine Einzelperson günstiger anzubieten, als eigentlich kalkuliert. Ich kann darin keine Diskriminierung ersehen. Stattdessen könnte das Hotel auch einfach sagen, das Doppelzimmer kostet 300 Euro, egal, wie es belegt ist.

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recht-und-ordnung@dumont.de oder per Post an: „Kölner Stadt-Anzeiger“ z.Hd. Joachim Frank Stichwort „Recht und Ordnung“ Neven DuMont Haus, 50590 Köln. 

Die besagten Berechnungen sind übrigens nicht nur ein Nachteil für Ältere, sondern für alle Alleinreisenden. Ich nehme einmal unbescheidenerweise meinen eigenen Fall als Beispiel: Wenn ich als Rechtsanwalt für einen auswärtigen Gerichtstermin am Gerichtsort übernachten muss, um pünktlich erscheinen zu können, bleibt auch mir nicht viel anderes übrig, als ein Einzelzimmer mit Aufschlag zu buchen.

Ich kann hier nur dazu raten, sich bei der Auswahl des Hotels oder des Gasthofs genau nach den Angeboten zu erkundigen. Viele Hotels halten nach meinen Erfahrungen durchaus attraktive Konditionen für Einzelreisende vor. Ärgerlich ist es dann aber nicht selten, dass die Einzelzimmer – wenn vorhanden - klein und schlecht gelegen sind. Daher frage ich in der Regel sogar dann, wenn ich allein reise, nach einem Doppelzimmer zu einem festen Preis. 

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