VerkehrsrechtWann Autofahrer in zweiter Reihe parken dürfen - und wann nicht

Lesezeit 2 Minuten

Blöd, wenn vor dem Lieblingsbäcker gerade kein Parkplatz mehr frei ist. Jetzt kurz in zweiter Reihe parken und schnell hinein - kein Problem, oder?

Doch, sagt Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. Denn es gibt enge Grenzen dafür, wer sich wann und wie in die zweite Reihe stellen darf.

Wann dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?

Zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen dürfen sie in zweiter Reihe halten, dürfen dabei aber niemanden behindern. Grundsätzlich ist das Stoppen neben geparkten Fahrzeugen in diesen Situationen sogar erlaubt. Doch Vorsicht, das gilt nur fürs Halten. 

Parken dürfen in zweiter Reihe nur Taxis. Und die dürfen dabei wie haltende Autos ebenfalls niemanden behindern. Die Autos dahinter müssen vorbeikommen, ohne dafür anzuhalten, sagt Häcker. Die Spur sollte also breit genug für zwei Fahrzeuge sein.

Wie lange dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?

Halten bedeutet, für maximal drei Minuten an einer Stelle zu stehen und das Auto dabei immer im Blick zu haben. Das gilt auch für die zweite Reihe.

Was drohen für Strafen?

Behindern Autofahrer beim Parken in zweiter Reihe andere Autos, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Das könnte Sie auch interessieren:

Was tun, wenn man selbst in zweiter Reihe zugeparkt wurde?

„Dann sollten Autofahrer Beweise von der Situation sammeln“, rät Häcker. Betroffene machen also beispielsweise Fotos vom Auto und Kennzeichen und sammeln die Kontaktdaten von Zeugen ein. „Damit kann man dann eine Anzeige machen.“ Ein Polizeianruf allein bringe nur selten etwas, schätzt Häcker. Denn der Falschparker dürfte in der Regel schon wieder fort sein, ehe die Beamten eingetroffen sind.

Wer einen wichtigen Termin zu verpassen droht, weil er zugeparkt wurde, könne sich ein Taxi rufen und die Kosten später geltend machen. „Aber nicht den Polizisten spielen“, mahnt Häcker. Er warnt davor, etwa den Zweite-Reihe-Parker wiederum selbst zuzuparken oder am Fortfahren zu hindern. Das könne als Nötigung ausgelegt und bestraft werden. (dpa)

Rundschau abonnieren