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Streit um die WäscheDas müssen Mieter beim Trocknen auf dem Balkon beachten

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Wäsche hängt zum Trocknen auf einem Balkon

Solange die Wäsche beim Trocknen keine Beeinträchtigung für andere darstellt, kann das Mietern und Wohnungseigentümern nicht untersagt werden.

Darf man Wäsche auf dem Balkon trocknen? Ein Jurist erklärt, was Mieter und Eigentümer beachten müssen.

Frische Wäsche im Freien trocknen, wenn die Sonne scheint? Viele sind unsicher, was erlaubt ist. Ein Jurist erklärt die Rechtslage für Mieter und Eigentümer.

Bei sonnigem Wetter die frisch gewaschene Kleidung draußen aufzuhängen, ist naheliegend. Viele Bewohner sind jedoch verunsichert, ob der Mietvertrag oder die Hausordnung dies eventuell verbieten. Es stellt sich die Frage, inwieweit Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hier überhaupt strikte Einschränkungen durchsetzen dürfen.

Ein generelles Verbot ist rechtlich nicht haltbar, erklärt Rechtsanwalt Dennis Rehfeld, der Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein ist. Wie die dpa berichtet, sei eine solche pauschale Regelung nicht zulässig. Der Jurist stellt klar, dass es einen gewissen Spielraum gibt, in dem das Trocknen von Wäsche möglich ist. Grundsätzliche Ausschlüsse in Verträgen oder Ordnungen seien daher unwirksam.

Keine Beeinträchtigung Dritter oder Schäden am Haus

Das Trocknen von Kleidung im Freien kann Mietern und Eigentümern nicht verwehrt werden, solange dadurch keine Störung für andere entsteht. Ein gewöhnlicher Wäscheständer auf dem Balkon, der die Brüstung nicht überragt und die äußere Ansicht des Gebäudes nicht beeinträchtigt, ist demnach völlig in Ordnung. Wichtig ist laut Rehfeld aber auch, dass von den Textilien keine unangenehmen Gerüche für die Nachbarschaft ausgehen und sie das Gebäude beim Trocknen nicht beschädigen.

Ausnahmen bei politischen Botschaften

Nach Aussage von Dennis Rehfeld ist das Aufhängen von Wäsche unter den genannten Bedingungen auch auf einer Terrasse, die oft keinen Sichtschutz wie ein Balkon bietet, gestattet. Kompliziert könnte es werden, wenn Aufdrucke auf der Kleidung beispielsweise politische Äußerungen transportieren. In einer solchen Situation könne das Trocknen der Wäsche im Freien untersagt sein. Maßgeblich ist also, was Dritte wie Nachbarn oder der Vermieter von der Wäsche sehen können.

Wäsche über der Brüstung ist meist unzulässig

Sowohl Mieter als auch Eigentümer müssen es jedoch vermeiden, andere zu stören oder das Gebäude zu beschädigen. Wenn Kleidung nicht auf einem Gestell, sondern unmittelbar über dem Geländer hängt, kann dies die äußere Ansicht des Gebäudes unzulässig verändern. Ferner kann Nässe, etwa aus tropfender Bettwäsche, in die Bausubstanz gelangen und diese schädigen. Laut Dennis Rehfeld ist dies grundsätzlich untersagt, „und zwar ganz unabhängig davon, ob es einen solchen Ausschluss im Mietvertrag oder in der Hausordnung gibt.“ (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.