SANKT AUGUSTIN. Für das Schwurgericht stand nach drei Prozesstagen fest: Der 56-jährige Familienvater aus Sankt Augustin wollte seine Ehefrau töten. Die Demütigung saß tief, der Zorn war nicht zu besänftigen, nachdem seine 42-jährige Frau nach 18 Ehejahren ausgezogen war und mit den vier gemeinsamen Töchtern in einem Frauenhaus lebte. Mit einem Marmoraschenbecher hatte der Mann am 18. November 2007 auf ihren Kopf eingeschlagen. Mindestens 20 Mal - so hatte sie es in Erinnerung. Dennoch haben die Bonner Richter den Mann gestern nicht wie angeklagt wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Hintergrund für diese schwer nachzuvollziehende juristische Wertung: Nach den Attacken mit dem 200 Gramm schweren Marmoraschenbecher glaubte der Angeklagte, dass seine Frau tot sei und hatte das einst gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus für einige Minuten verlassen. Tatsächlich hatte die Frau sich, um sich vor weiteren Schlägen zu schützen, bewusstlos gestellt. Als er gegangen war, nutzte sie das Handy ihres Ehemannes und rief die Polizei. Nach seiner Rückkehr hatte der Angeklagte sich gewundert: Lebst Du noch . . ?
Drei Minuten konnte die Polizei übers Handy mithören: Zwar beschimpfte der 56-Jährige seine Frau weiter, drohte ihr auch mit dem Tod, falls sie ihn verlassen sollte. Aber er habe darauf verzichtet, sie erneut zu attackieren, hieß es im Urteil. Dennoch hält das Gericht den Fall für gravierend: Immerhin hatte die Ehefrau furchtbare Todesangst erlitten. Bis heute ist die 42-Jährige arbeitsunfähig. Ihre Hände, mit denen sie ihren Kopf schützte, kann sie bis heute kaum bewegen.
Nach dem Urteil zeigte der Angeklagte sich voller Verzweiflung: Neben der Strafe wird der Verlust der Familie, der vier Kinder - der Ursprung allen Streits - ihn hart treffen. Seine Ehefrau hat die Scheidung eingereicht.