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22-Jähriger angeklagt25 Mülltonnen angezündet?

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BONN – Eine Feuerspur hatte er gelegt: Von Mülltonne zu Mülltonne – oder auch von einem Müllcontainer zum nächsten. Zwei Sommernächte lang hatte der Brandstifter Feuerwehr und Polizei über viele Stunden in Atem gehalten: Am 24. August 2011 zog der Feuerteufel vom Brüser Berg, wo er zunächst drei Gartenhütten anzündete, die zum Verkauf auf einem Baumarktgelände ausgestellt waren, nach Duisdorf in die Weilberg- und schließlich in die Riemannstraße, wo er mit Hilfe von Spiritus Tonne um Tonne entflammte.

In dieser ersten Nacht blieb die Fahndung ohne Erfolg. Damals wussten die Ermittler auch nicht, ob der Mülltonnenzündler identisch ist mit dem Mann, der am Tag zuvor im Treppenhaus eines Tannenbuscher Mehrfamilienhauses drei Kinderwagen angezündet und zwei Kinder in lebensbedrohlichen Zustand gebracht hatte. Entsprechend nervös reagierten die Fahnder, als der Mann zwei Nächte später wieder loszog.Zwischen 2.18 Uhr und 5 Uhr morgens brannten 15 Mülltonnen an 13 verschiedenen Orten: Der Schwerpunkt lag dieses Mal mit sieben Tonnen in der Endenicher Straße, zweimal Noeggerathstraße, je einmal Herwarth-, Bach-, Lenné- und Prinz-Albert-Straße. Mit einem großen Aufgebot wurde nach dem Feuerteufel gefahndet; diesmal wurde auch ein Hubschrauber eingesetzt, der von oben die brennenden Tonnen sichtete – und dann die Einsatzleitung am Boden informierte.

Aber immer wenn ein Brand gelöscht wurde, brannte bereits der nächste Container. In der Südstadt schlief in dieser Nacht keiner mehr. Tatortspuren brachten die Ermittler schließlich auf die Fährte eines 22-Jährigen. Nicht zuletzt auch weil er einschlägig vorbestraft ist. Vor drei Jahren bereits war er wegen Brandstiftung zu drei Jahren Einheitsjugendstrafe verurteilt worden, die er zum großen Teil auch abgesessen hatte. An diesem Morgen fanden sie den 22-Jährigen bei einem Bekannten und nahmen ihn fest.Zunächst wurde er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, später kam er in Untersuchungshaft. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 22-Jährigen gestern wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung angeklagt. Damals hatte der mutmaßliche Feuerteufel den Ermittlern erklärt, dass „es sehr aufregend ist, Polizei und Feuerwehr in Aktion zu sehen.“ Ob der Angeklagte – wegen seiner mutmaßlichen Gefährlichkeit – doch noch untergebracht werden muss, das soll in dem Prozess vor dem Bonner Landgericht ein Gutachter entscheiden. Das Gesetz legt fest: Auf Brandstiftungen, die keine Menschen gefährden, stehen Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren.